13-07-2012 16:00
Hallo liebe Ebayer,
ich bräuchte dringend einen Rat.
Ich habe leider ein Problem mit einem Käufer.
Verkauft habe ich folgeneden Artikel: 221059824512
Wurde auf Grund eines Verdachtes einer defekten Tastatur als Defekt verkauft.
In meiner Beschreibung habe ich angegeben, dass das Notebook eine Webcam besitzt. Dies war leider eine Fehlangabe meinerseits. Der Käufer meinte er könne ohne Webcam nichts mit dem Notebook anfangen.
Natürlich habe ich auf Grund der abweichenden Beschreibung das Notebook zurück genommen.
Nun habe ich das Notebook erhalten und kann deutlich erkennen das der Käufer des Notebooks bereits einen Reparaturversuch vorgenommen hat. Ich habe 2 Schrauben unter dem Akku markiert, jedoch stimmen auf beiden Schrauben die Markierungen nicht mehr überein.
Desweiteren streitet der Käufer eine neuinstallation von Windows 7 ab.(wenn ich sehe, es ist keine webcam verbaut und möchte es zurück geben, setzte ich das gerät doch nicht neu auf!? erlaubt? bzw rückgaberecht erloschen?)
Ich habe 2 Zeugen welche bestätigen können, dass die Markierungen vor dem verkauf gesetzt wurden!
Ich habe dem Käufer die Sache genau geschildert doch streitet dieser weiter seine Tat ab.
Auch als ich ihm geschrieben habe das ich ihm das Notebook zurück sende, antwortete er darauf dass es es dann als ein Geschenk betrachten wird.
Ebay habe ich bereits angeschrieben jedoch kommt da nur eine Mail mit Tips die nichts mit meinem Anliegen zu tun haben.
Ich bin Euch für jede/n Antwort, Hilfe, Rat dankbar!
MfG
Der Käufer möchte sein Geld zurück und streitet Installation und das schrauben ab
Ist doch gar nicht relevant ob er das abstreitet oder nicht, maßgeblich ist nur, ob er dadurch zusätzlich was kaputt gemacht hat und du das nachweisen kannst, denn dann hättest du deinerseits ggf. Ansprüche gegen ihn, aber an seinem Anspruch zur Rückabwicklung ändert sich dadurch erstmal nichts.
Tatsache ist: Dem Artikel fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Du kannst nicht nachbessern, also musst du zurücknehmen.
Der Käufer verliert weder durchs Aufschrauben noch durch eine Softwareinstallation seine Ansprüche.
Hmmmm, in Top-Zustand defekt - Kompliment, das muss man erst mal hinbekommen!
Bei defekten elektronischen Artikeln ist herumzuschrauben m. E. eine normale Verwendung - als Deko für die Vitrine kauft so was doch niemand, oder?
Bei privat gibts kein Rückgaberecht, nur die Sachmängelhaftung. Und es ist dein und nur dein Bier, dass du dem Artikel eine Webcam angedichtet hast, die es nicht gibt.
Hallo, ich würde so vorgehen:
erstatte deinem K umgehend den Preis + Hin-Rückversand.
Bitte ihn um Rückabwicklung des Kaufes. Kündige den Kaufvertrag nochmals extra.
Dann wäre es so, als hätte der Kauf nie stattgefunden.
Solange du die rechtliche Seite nicht geklärt hast, gehört das Läppi noch deinem K.
Und wenn der Teufel es so will, und das Teil jetzt gekauft wird, hast du 2 Verträge an der Backe aber nur 1 Läppi.
Also Platin-A-Karte.
Und beende am Besten sofort das laufende Angebot!
Wenn alles geklärt ist, stell das Teil nochmals rein ( ohne Topzustand) als defekt/ ersatzteil und gut ist.
wie gesagt, so würde ich es jetzt sofort machen.
LG ete210
Hallo,
zu 6)
du hast in deiner neuen Ab "vergessen" zu erwähnen, das an dem Läppi schon geschraubt wurde.
Ein PC-Spezie erkennt das auf dem 1. Blick.Wenn die neue Auktion schief geht, hast Du 2 x die A-Karte und zwar in Platin.
Wartet denn dein K auf sein Geld, bist du das Teil neu versteigert hast? Und was wenn nicht?
Das ein defekter Artikel nen Topzustand hat, wurde ja schon erörtert.
Ich hatte gestern schon eine Menge Urteile dazu gelesen.
Die Kosten ,die dann entstehen, willst Du jetzt! noch garnicht wissen.
LG ete210
Dem Notebook fehlt eine zugesicherte Eigenschaft.
Du kannst nicht nachbessern, also Wandlung.
Und worum gehts dir jetzt konkret?
Ist das defekte Notebook nun noch defekter als vorher oder was?
Dann müsstest du dem Käufer nachweisen, dass er einen ganz bestimmten Defekt verursacht hat, um Ansprüche geltend machen zu können. Alleine die Tatsache, dass er das Gerät geöffnet hat reicht dafür nicht aus und schon gar nicht, dass er eine Installation versucht hat.
Genau !
Und dadurch hast du IMHO die Ansprüche des 1. Käufers quasi akzeptiert.
Deine Zeugen kannste dir sonstwohin ... oder waren die dabei, wie du das Notebook ausgepackt hast ?
Keine Webcam trotz Erwähnung, offensichtlicher Mangel, also haste zurückzunehmen, alles andere sind Nebenkriegsschauplätze.
Aber jetzt wieder eingestellt, damit ist der 1. Käufer außen vor.
Du hast es doch bereits am 08.07. wieder eingestellt ?
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=177&item=221067028114
privater Verkäufer B-)?
wie paßt das denn zusammen?
"Wie schon erwähnt TOP ZUSTAND!!
Das Notebook wird ausdrücklich als DEFEKT angeboten!"
Angebot habe ich beendet.
Werde dem Käufer das Geld zurückerstatten.
Wird wohl der beste Weg sein.
Ich danke Euch für eure Tips und wünsche euch allen ein schönes Wochenende.
Liebe Grüße
Wenn ich sein Geld nicht zurück erstatte will er Rechtliche Schritte gehen..
Upps, muss ich wohl ausbessern!
Der Käufer möchte sein Geld zurück und streitet Installation und das schrauben ab.
Wenn ich ihm das Notebook schicke, sieht er dies als Geschenk an.
Ich stehe echt auf dem Schlauch und weis nicht was ich machen soll.
Softwareänderung wurde gemacht als das Notebook NICHT in meinem besitz war! Nachweisbar durch DHL Sendungsnr.
Muss ich ihm das Geld zurück erstatten?
Oder ist das Rückgaberecht somit erloschen(geschraubt und software änderung)?
Danke..
Neu eingestellt habe ich das aus dem Grund damit ich das Geld wieder bekomme um es erstatten.
Natürlich war mir da auch nicht bewusst dass am Gerät schon was gemacht wurde!
Zeugen hatte ich sowohl beim verpacken als auch beim auspacken nach rücksendung!