26-08-2012 11:27
besitze uraltes Schlangenledertäschchen von der Oma oder sogar schon von der Uroma. Habe es bei ebay eingestellt, wurde sofort gelöscht. Als die Tasche vor 8 - 9 Jahrzehnten hergestellt wurde, gab es sicher keine Vorschriften dazu. Gilt das Verbot von ebay auch für solch Uralt-Produkte?
Du willst es HEUTE verkaufen, also gelten auch die heutigen Vorschriften.
Ansonsten besorge Dir eine Zeitmaschine und verkaufe es vor 80-90 Jahren.