26-08-2012 11:27
besitze uraltes Schlangenledertäschchen von der Oma oder sogar schon von der Uroma. Habe es bei ebay eingestellt, wurde sofort gelöscht. Als die Tasche vor 8 - 9 Jahrzehnten hergestellt wurde, gab es sicher keine Vorschriften dazu. Gilt das Verbot von ebay auch für solch Uralt-Produkte?
Moin...
Du kannst Dir vom Bundesamt für Naturschutz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Die ist allerdings kostenpflichtig.
Ohne diese Bescheinigung ist der Verkauf grundsätzlich und nicht nur bei Ebay verboten.
Google mal danach :
alte taschen aus schlangenleder
Wenn ein Artenschutzgesetz es so vorschreibt,dann gilt das auch schon rückwirkend,praktisch gesehen seit der Stunde O. Mfg Peter
Du willst es HEUTE verkaufen, also gelten auch die heutigen Vorschriften.
Ansonsten besorge Dir eine Zeitmaschine und verkaufe es vor 80-90 Jahren.