26-08-2012 11:27
besitze uraltes Schlangenledertäschchen von der Oma oder sogar schon von der Uroma. Habe es bei ebay eingestellt, wurde sofort gelöscht. Als die Tasche vor 8 - 9 Jahrzehnten hergestellt wurde, gab es sicher keine Vorschriften dazu. Gilt das Verbot von ebay auch für solch Uralt-Produkte?
Moin...
Du kannst Dir vom Bundesamt für Naturschutz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Die ist allerdings kostenpflichtig.
Ohne diese Bescheinigung ist der Verkauf grundsätzlich und nicht nur bei Ebay verboten.