25-01-2013 17:52
Hallo,
es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:
Was meint Ihr dazu?
Gruß
der Schmalspurbahner
@ TE:
Bitte informiere Dich erstmal,bevor Du so "gute " Tips gibst.
Du hast das Urteil und den Sachverhalt gelesen?
Durch Deinen guten Ratschlag hast Du jetzt evtl. jemanden in Teufels Küche gebracht.
Oder beteiligst Du Dich an den Kosten,wenn der Höchstbieter
Ärger macht?