abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

.

Hallo,

es heißt ja immer das ein Angebot bei Beschädigung des Artikels nicht beendet werden darf wenn schon Gebote vorliegen. Heute habe ich von einem Gerichtsurteil gelesen, wonach dies aber möglich ist. Ich habe nach dem Urteil gegoogeld um bin dabei darauf gestoßen:

 

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Bonn&Datum=05.06.2012&Aktenzeichen=...

 

Was meint Ihr dazu?

 

Gruß

der Schmalspurbahner

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (9)

Antworten (9)

@schmalspurbahner

 

Ganz dringende Bitte:

 

Poste diesen Link NICHT irgendwelchen Fragestellern, die ihre Angebote beenden wurden.

 

Das ist ein EINZEL-Urteil, nichts mit rechtssicherer Grundlage für alle Anwender wie ein BGH-Urteil!

 

Du schürst da Hoffnungen und Erwartungen, die

1. vollkommen unrealistisch sind und

2. den jeweiligen Vk teuer zu stehen kommen können.

 

Der Fragesteller mit dem Füller hat nach deinem Posting sein Angebot einfach beendet.

Kommst du jetzt dafür auf, wenn der Höchstbieter ihn auf Schadenersatz verklagt?

Hallo,

 

das ist ein Urteil eines Gerichts in gerade mal zweiter von vier Instanzen. Also nichts mit direkter Auswirkung auf ähnliche Fälle.

 

Noch dazu geht es um einen Artikel (Auto), der technisch hoch kompliziert ist, von dem nicht viele Leute wirklich viel Ahnung haben.

 

Es gibt sehr viele verschiedene Artikel, bei denen der Vk sich nur vor dem Einstellen durch eine selbst durchgeführte Überprüfung von der Funktionsfähigkeit überzeugen kann - ob's ein Radio ist, ein Kleidungsstück oder von mir aus ein Koffer.

 

Ich denke, dass in den allermeisten Fällen "oh, plötzlich habe ich Mängel entdeckt" aus der Panik von Vk entsteht, die zwei Tage vor Auktionsende anhand - noch - ausbleibender Gebote plötzlich feststellen müssen, dass der Tanz um das goldene Kalb ihren gebrauchten Krempel doch nicht so vehement ausfällt.

 

Meiner Erfahrung nach besonders beliebt bei Angeboten mit dem Textbestandteil "hat neu mal XXXX Euro gekostet!"

Hallo,

 

@#4:

 

Warum sollte ich mich an irgendwelchen Kosten beteiligen. Ich habe niemanden dazu aufgefordert sein Angebot zu beenden. Es sollte nur ein Denkanstoß sein.

 

@All

 

Mit diesem Urteil ist ja wohl bewiesen, das das hier als unumstößlich geltende Gesetz, das bei Abbruch einer Auktion der Höchstbieter immer Ansprüche geltend machen kann, eben nicht immer gilt.

Nur die Urteile des BGH haben eine Rechtsbindung und man darf sich in vergleichbaren Fällen mit besten Chancen auf sie berufen.

 

@senf

 

Nix für ungut, aber entweder hast du ein anderes Urteil gelesen als ich oder du hast es gar nicht gelesen oder nur die ersten Sätze: Die Entscheidungsgründe verweisen auf das diesbezügliche BGH Urteil.

 

Was wird denn hier wieder für ein Bohey um eine Frage und ein Urteil gemacht?

Dass nicht grundsätzlich und in jedem Fall ein Kaufvertrag geschlossen wird bei vorzeitigem Beenden mit Gebotsstreichung sondern am Einzelfall entschieden wird, inwiefern der VK dazu berechtigt war, ist ja nun wahrlich nix neues und ich frage mich gerade, WER das Urteil wohl nicht gelesen hat.....

 

Geht doch klar und deutlich aus dem Link hervor, worauf sich dieses Urteil stützt: Auf das Urteil des BGH, nach welchem ein VK sich dann ohne Rechtsfolgen von seiner Willenserklärung lösen kann, wenn er berechtigte Gründe dafür hat. Und berechtigte Gründe sind lt. BGH die, welche nach Ebay AGB dazu berechtigen. Ist doch alles schwarz auf weiß nachzulesen, sowohl in dem verlinkten, als auch im BGH Urteil.

In der Nachweispflicht, dass er berechtigt war, ist nach wie vor der VK.

 

Das ist doch alles nichts neues und wem soll jetzt bitte durch den Fragesteller bzw. seine Frage oder gar den Link zu diesem Urteil irgendein Schaden entstehen? ?:|

 

 

 

@ete

 

Es sind fast alle Urteile Einzelurteile, abhängig von vielen für genau diesen Fall wichtigen Bedingungen.

 

Nur die Urteile des BGH haben eine Rechtsbindung und man darf sich in vergleichbaren Fällen mit besten Chancen auf sie berufen.

 

Und es ist eine Sache, dieses Urteil hier zur Diskussion einzustellen - aber eine ganz andere, sie einem völlig unbedarften TE und Neuling hier als Ratschlag anzubieten. Das kann ganz böse in die Hose gehn.

 

Die bösen User, die ausnutzen - in Einzelfällen schreibe ich zumindest Vk schon mal über Frage an den Vk an, damit etwas nicht öffentlich lesbar ist. B-)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hallo, ich denke auch ,das jedes Urteil individuell gesprochen wird.

Man kann z.B. nicht ein Auto mit einem Kleidungsstück vergleichen.

An manchen Tagen finde ich es auch extrem beunruhigend, Tipps zu geben, die für den entsprechenden TE wirklich von Nutzen sind, aber ein anderer User frech für sich ausschlachtet.

Aber damit muß man wohl leben.

LG ete210

@ TE:

 

Bitte informiere Dich erstmal,bevor Du so "gute " Tips gibst.

Du hast das Urteil und den Sachverhalt gelesen?

 

Durch Deinen guten Ratschlag hast Du jetzt evtl. jemanden in Teufels Küche gebracht.

Oder beteiligst Du Dich an den Kosten,wenn der Höchstbieter

Ärger macht?

http://www.damm-legal.de/lg-bonn-auktionsabbruch-bei-ebay-wegen-eines-sachmangels-zulaessig-keine-ve...

 

Dieses hast Du gemeint ?

 

Tja, was soll man dazu sagen - Welche Antwort möchtest Du hören ?

 

Tatsache ist, daß man kein Urteil verallgemeinern kann, da diese (zum Glück) nur für den/diesen/jenen Einzelfall gesprochen werden. Klar man für sich etwas ableiten, aber zur Nachahmung ist es keine Empfehlung oder Sicherheit.

 

Jeder weiß das Recht und Gesetz nicht immer fair oder menschlich fair ausfallen.....

Recht haben und Recht bekommen = Unterschied 😞


Jetzt wurde sogar ein neuer Gesetzentwurf "Prozeßkostenhilfe" eingereicht....  ob das dann fair ist, wenn dieser verabschiedet wird ? Worauf das hinausläuft will ich nicht wissen....  Kein Geld = Kein Recht ? 😞

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder