abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

verkaufen

Käufer zahlt nicht ,keine Antwort auf mails, was tun?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@braunbart-2  schrieb:

Käufer zahlt nicht ,keine Antwort auf mails, was tun?


Servus @braunbart-2

 

Man KANN einen Kaufvertrag NICHT KÜNDIGEN.

Kündigen kann man lediglich Dauerschuldverschreibungen wie Mietverträge etc.

Von einem Kaufvertrag kann man allenfalls zurücktreten.

 

Im Nichtzahlerfall sehe ich zunächst das Problem,

dass darüber vermutlich der Käufer mit einer Nachricht von Ebay zur Zahlung aufgefordert wird.

Das deutet zunächst für jeden Käufer darauf hin,

dass man eigentlich am Vertrag festhalten will.

SO schnell wäre man dann aber nicht beim Rücktritt.

Die Frage bleibt offen,

ob und wie man einen Käufer wirksam in Verzug setzt.

Wenn der Nichtzahlerfall dafür genügte und das auch irgendwann durch eine Urteilsveröffentlichung sicherer aussähe...

alles gut.
Derzeit finde ich das alles noch etwas unsicher.

 

Allerdings: Du hast jetzt nichts wahnsinnig Seltenes verkauft,

wie ich meine.

Aber das kannst Du besser beurteilen.

Solltest Du einen verkauften Artikel im Streitfall (Nichtzahler zahlt doch noch... usw.) leicht wiederbeschaffen können,

würde ich mir es glatt wegsparen,

den Käufer in Verzug zu setzen.

 

Das käme aber auf den Artikel an.

Kannst den ja mal nennen.

 

Antworten (2)

Antworten (2)

Hallo @braunbart-2

 

Lass dir bitte von @originalradierung noch kurz erklären, wie das mit der Kündigung geht.

Nach 4 Tagn kannst Du einen Problemfall eröffnen ( Schau Dir die Hilfe unten auf jeder Seite an )

nach weiteren 4 Tagen schliessen und der Nichtzahler wird verwarnt.

 

Du mußt dann ggf. den Kaufvertrag noch kündigen, bevor Du den Artikel neu einstellen darfst. Der Kaufabbruch bei ebay stellt keine rechtliche Kündigung dar!!!!!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder