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verkaufte Artikel vor 90 Tagen

hallo wie komme ich an verkaufte Artikel länger wie 90 Tage über die Mobile App?

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@donindustrie schrieb:
hallo wie komme ich an verkaufte Artikel länger wie 90 Tage über die Mobile App?

@donindustrie

 

über die Schmartwischföngeräte sind nicht alle Funktionen verfügbar

-

deswegen ist es sinnvoller wenn Du Dich an den PC / Notebook setzt!

-

i.d.R. kannst Du die verkauften Artikel bis zu 60 Tage nach dem Verkauf noch aufrufen

-

manchmal klappt es auch noch länger (ohne Gewähr!) wenn Du die entsprechenden Ebay-Rechnungen aufrufst und den Artikellink anklickst....

manchmal auch über die Artikelnummer wenn Du diese bei Google suchst.....

 

oder über das Verkaufsprotokoll das Du im Shop-Abo integriert hast.....

 

Deine Baustelle hat Dir @Anonymous ja schon mit diversen Links aufgezeigt

-

Du läufst Gefahr Frühstück, Mittagessen, Kaffeeschlürfen und Abendessen für Familie Abmahnski zu werden

-

leider zu Recht!

 

Das hier solltest Du tunlichst vermeiden:

 

"Zwischenzeitiger Abverkauf über andere Vertriebswege vorbehalten."

 

kann ebenfalls teuer werden.....

 

Du bietest den weltweiten Versand an - durch das Shop-Abo "darfst" Du Paypal anbieten.

 

Dir ist sicher bekannt (da Du ja die Paypal-AGB, die Du virtuell unterschrieben/akzeptiert hast) das die Versandnachweise der DHL nicht PP.com-konform-sind, oder?

 

Du brauchst eine Versandart, bei der der Online-Scan der Unterschrift des Empfängers zur Verfügung steht.

 

Diesen Service bietet die DHL nicht - das bekommst Du nur bei UPS / Fedex!

 

SummaSummarum: wenn Du eine schnellstmögliche Überarbeitung Deiner abmahngefährdeten Angebote nicht sicherstellen kannst:

 

alles vorzeitig beenden (alles Festpreis-Angebote) - Deine Hausaufgaben machen und mit Deinem Anwalt sprechen - 

danach die "neue" WRB / AGB in Deinen Stammdaten einpflegen - das "Gebündelte Bearbeiten" der "alten" Angebote durchführen und DANN diese Artikel wieder neu-einstellen....

 

alles andere kann Dich "Haus und Hof" kosten....

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

Anonymous
Nicht anwendbar

@donindustrie

 

Auweia!
Eigentlich hast Du viel dringendere Probleme, die Dich ziemlich teuer kommen können:
Alleine der Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,-- (!) Euro kosten!
Und ja, die Zahl der Nullen stimmt.
Dazu kommt dann noch Deine ungültige und abmahnbare Widerrufsbelehrung...

Hier sind ein paar Links für Dich, die Dir 'ne Menge Geld sparen können, Du solltest sie nur schnellstens nutzen:
http://www.impressum-generator.de/
http://pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/9025-information-ueber-vertragstextspeicherung-i...
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html

Kann es sein, dass Du nicht den blassesten Schimmer von dem hast, was Du da gerade tust?

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder