vertippt bei Sofortkaufen

anjakatze_0
Auf Erkundungstour

Hatte Winterreifen eingestellt ,wollte ein Sofortkauf Preis von 100 Euro machen und leider ist mir der Fehler passiert und hatte sie für Sofortkauf 1 Euro drin.Hab nach dem einstellen es bemerkt nur in dieser Zeit hat jemand geboten und gekauft.Hab das auch gemeldet und wollte es rückgängig machen,der Käufer hat dies abgeleht und besteht auf die Ware.Kann mir Jemand weiterhelfen,hab gesehn in Gerichtsurteilen das man die Ware nicht hergeben muss.

Akzeptiert Lösungen (3)

Akzeptiert Lösungen (3)

Na jetzt stehen sie als Auktion drin - vorher war es aber ein 1€ Sofort-Kauf

Sie hat doch nirgendwo geschrieben, wann sie dem Käufer den Fehler erklärt hat?? ?:|

 

Anja: WANN hast Du dem Käufer geschrieben - gleich nach dem Kauf oder erst heute??

 

Im Übrigen beläuft sich die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe auf lediglich 1,6 mm - demzufolge sind die hier angebotenen Reifen noch richtig gut! Wobei ich mit 1,6mm nicht mal mehr in die Garage fahren würde... 😮

Antworten (10)

Antworten (10)

Hallo, ich sehe das genau wie Fr Mecker, du hättest sofort!! nach § 119 widerrufen müßen.

Wann ist dir der Fehler denn aufgefallen? Erst 2 Tage später?

Nur ein Tip:

Ich handhabe es immer so, das ich ein Angebot erstelle, es mehrmals vor dem Einstellen  überprüfe  und danach nochmal Kontrolle über die Richtigkeit.

Das ist zwar sehr zeiaufwendig, habe aber auch keinen Bock auf Stress. Und dann fällt einem der Fehler innerhalb von Minuten auf.

Laut Suchmaschine urteilen Gerichte da unterschiedlich.

Mal wird der §119 geglaubt und ist auch nachvollziehbar, bei einigen aber nicht.

Aber evtl hast du ja Glück, das der K nur androht,aber dann doch von weiteren Maßnahmen absieht.

Man muß auch die Relation zu abgefahrenen Reifen / 100€ SK sehen.

Da ist der Preis m.E. doch sehr hochgegriffen.

LG und schöne Weihnachten

ete210

 

Du wolltest 100 Euro für 4 völlig abgefahrene Winterreifen?

frau_mecker
Auf Erkundungstour

Du hättest sofort einen Irrtum gem. § 119 BGB erklären müssen.

 

Nun hast du ein Problem.
Abgesehen davon, dass der Verkauf am 16.12. war, hast du die Reifen noch zweimal, davon einmal ebenfalls mit 1,-Euro-Sofortkauf eingestellt.

Da kann man von einem Irrtum wohl kaum noch ausgehen.

 

Du kannst sogar von Glück sagen, dass du nicht noch einen Käufer hast.

 

Ich sehe da wenig Hoffnung für dich, aus dem Verkauf heraus zu kommen, wenn der Käufer unter diesen Umständen auf den Kauf besteht.

 

http://www.ebay.de/csc/anjakatze_0/m.html?_ipg=25&_from=&_nkw=&_armrs=1&LH_Complete=1&rt=nc

Na wenn Du den Irrtum unmittelbar nach dem Kauf erklärt hast, ist doch alles gut! Kannst ihm ja den Link mit dem Paragraphen noch hinterher schicken...  😉

anjakatze_0
Auf Erkundungstour

Ich wollte Startpreis ein Euro und hatte Sofortkaufen 1 Euro hab es auch gleich bemerkt nur da war schon ein Käufer.Hab das auch Widerrufen gleich

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Außerdem geht`s den meisten Leuten sowieso nur um die Felgen, denn die können richtig teuer werden...

 

Auf DIE ollen Stahlfelgen reflektiert doch kaum noch jemand,

heutzutage werden auch die Winterreifen auf Alufelgen gefahren . . .

Du hast Dich also vertippt?

 

Wieso stehen die dann schon wieder für 1.- Startgebot drin?

 

http://www.ebay.de/itm/4x-Winterreifen-Semperid-Speed-Grip-auf-Stahlfelgen-/230900060344?pt=Auto_Kom...

Außerdem geht`s den meisten Leuten sowieso nur um die Felgen, denn die können richtig teuer werden...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder