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was soll ich davon halten

hallo

hab da mal eine frage hab einen artikel bei ebay eingestellt und hab sie nach einem tag wieder beendet weil ich einen fehler bemerkt habe heute war in meinen nachrichten diese mail was soll ich davon halten

 

Hallo,

ich erhielt eine E-Mail von ebay, dass Sie die Auktion über das Samsung Galaxy S3 vorzeitig beendet haben. Nach Durchsicht der eBay-AGB bemerkte ich § 10 Nr. 1, welcher besagt, dass durch die Einstellung eines Artikels auf ebay durch einen Auktionator, ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluß vorliegt. Weiter heißt es darin, dass auch im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion durch den Anbieter ein Vertrag mit dem das höchste Gebot Abgebenden zustande kommt.

So war es auch hier, denn ich war ich im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Auktion Höchstbietender bei einem Betrag von 2,00 Euro. Damit ist zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über das Samsung Galaxy S3 gegen Zahlung von 2,00 Euro zustande gekommen.

Bitte übermitteln Sie mir Ihre Bankverbindung, so dass ich den Kaufpreis alsbald anweisen kann. Im Gegenzug sende ich Ihnen meine Postanschrift, damit Sie nach Geldeingang den Versand des Artikels veranlassen können.

Viele Grüße


- fridericus1740

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Hier mal der Nachrichtenverlauf damit andere beim Suchen hier drauf stoßen:

 

Nachricht 1:

 

Hallo,

ich erhielt eine E-Mail von ebay, dass Sie die Auktion über das Samsung Galaxy S3 vorzeitig beendet haben. Nach Durchsicht der eBay-AGB bemerkte ich § 10 Nr. 1, welcher besagt, dass durch die Einstellung eines Artikels auf ebay durch einen Auktionator, ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluß vorliegt. Weiter heißt es darin, dass auch im Falle der vorzeitigen Beendigung einer Auktion durch den Anbieter ein Vertrag mit dem das höchste Gebot Abgebenden zustande kommt.

So war es auch hier, denn ich war ich im Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Auktion Höchstbietender bei einem Betrag von 1,00 Euro. Damit ist zwischen Ihnen und mir ein Kaufvertrag über das Samsung Galaxy S3 gegen Zahlung von 1,00 Euro zustande gekommen.

Bitte übermitteln Sie mir Ihre Bankverbindung, so dass ich den Kaufpreis alsbald anweisen kann. Im Gegenzug sende ich Ihnen meine Postanschrift, damit Sie nach Geldeingang den Versand des Artikels veranlassen können.

Viele Grüße

 

Nachricht 2:

 

Guten Tag,

leider habe ich in der Zwischenzeit noch keine Antwort von Ihnen erhalten. Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum Freitag, den 31.08.2012 um Ihre Verpflichtung aus dem wirksamen Kaufvertrag zu erfüllen. Haben Sie Ihre Verpflichtung nicht bis dahin nicht erfüllt, fordere ich von Ihnen Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB.

Übermitteln Sie mir bitte Ihre Bankverbindung, so dass ich die Kaufpreiszahlung in Höhe von 1,00 Euro anweisen kann. Im Anschluss an die Zahlung erhalten Sie meine Versandadresse um die Transaktion abzuschließen. Sollte Ihnen die Herausgabe unmöglich sein, wären Sie zum Schadensersatz verpflichtet.

Es verbleibt die Möglichkeit einer interessensgerechten Verständigung. Sollte die Frist ohne Rückmeldung Ihrerseits ablaufen, werde ich bei ebay die Herausgabe Ihrer Kontaktdaten sondieren und rechtliche Schritte ergreifen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Meine Antwort:

 

Hallo fridericus1740,

der Artikel wurde nach der Korrektur wiedereingestellt, so dass sie nach wie vor die Möglichkeit haben, diesen bei Interesse zu ersteigern. Artikelnummer: 271043718711. Viel Erfolg!


Nachricht 3:

 

Hallo,

ihre hilfsweise Anfechtungserklärung nehme ich zur Kenntnis. Jedoch ist diese Ihrem Umfang nach nicht wirksam. Gemäß § 121 Abs. 1 BGB muss die Anfechtung in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bezogen auf den konkreten Fall bedeutet dies, dass Sie sofort nach der vorzeitigen Beendigung des Angebotes unter Nennung des Anfechtungsgrundes die Anfechtung gegenüber mir erklären hätten müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen.

Darüber hinaus haben Sie keinen tauglichen Beendigungsgrund dargetan. Sie geben an, wegen Erklärungsirrtums gem. § 119 Abs. 1 BGB anzufechten. Wie Sie darlegen, wollten Sie das Samsung Galaxy S3 mit geänderten Spezifikationen verkaufen. Sie wollten demnach zumindest eine verbindliche Willenserklärung zum Verkauf des Samsung Galaxy S3 mit anderem Auktionsinhalt abgeben. Das LG Berlin hat dazu in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass sich der Anfechtende nach der herrschenden Lehre an seinem wirklichen Willen festhalten lassen muss. Der Anfechtende verhält sich rechtsmissbräuchlich, wenn er den Vertrag nicht mit dem von ihm gewollten Inhalt gelten lassen lässt (LG Berlin, Urteil v. 15.07.07; Az.: 31 O 270/05). So liegt der Fall auch hier. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, worauf sich Ihre Erklärung erstreckt hätte, wäre Sie fehlerlos gewesen.

Im Ergebnis ist damit im Rahmen der vorzeitigen Beendigung ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir über ein Samsung Galaxy S3 gegen Kaufpreiszahlung von 1,00 Euro (das Höchstgebot im Zeitpunkt der Beendigung) zustande gekommen. Demzufolge sind Sie zur Herausgabe des Gerätes gegen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Sollte Ihnen die Übereignung nicht möglich sein, sind Sie mir gegenüber schadensersatzpflichtig (AG Menden, Urteil vom 24.08.2011; Az.: 4 C 390/10 )

Ich halte es im Rahmen eines beiderseitigen Einvernehmens jedoch für möglich, eine Lösung zu finden.

Grüße

Hallo, mit mir versucht er das selbe Spiel mit dem S3 zu treiben, daher keine Angst. Ich habe 5 Tage vor Auktionsende gemerkt, dass die von Ebay automatisch vorgeschlagene Artikelbezeichnung "S III" nicht Aussagekräftig genug ist und potentielle Käufer die nach "S3" oder "S 3" oder selbst nach "SIII" suchen, nicht auf mein Angebot stoßen werden. So habe ich alle Gebote mit der Begründung "Das Angebot enthielt einen Fehler" gelöscht und wollte die Beschreibung editieren. Leider ging dies auch ohne Gebote nicht mehr nachträglich, also habe ich den Artikel beendet. Ich glaube es vergingen keine 5 Minuten zwischen dem Streichen aller Gebote und dem anschließenden fridericus1740-Gebot von einem Euro, welches natürlich nur das Ziel seiner erpresserischen "Erfüllungsschaden-Masche" hat.

 

Bevor er sich den Namen "fridericus1740" gab hatte er übrigens den Namen "inigohombre11" und versuchte sein Glück primär bei Apple IPad's. Einfach mal den Namen "inigohombre11" googeln...

 

Ich würde hier auch nicht auf Mitglieder hören die neu bei Ebay sind und / oder keine oder wenige Bewertungen haben. Das sind wahrscheinlich auch seine Accounts und alles gehört zur Masche.

 

Ich hoffe, dass dies hier auch andere Lesen und genug Leute Strafanzeige erstatten. In 10 Jahren Ebay kann ich bereits gar nicht mehr zählen mit wie viel miesen Menschen ich es bereits zu tun hatte.

 

Viele Grüße und Kopf hoch!

Und Rat hast Du auch bekommen, nämlich den einen, dass du Dein Handy mit Abbrechen der Auktionen an den Höchstbietenden verkauftb hast und dass dein Einstellvolumen und die Beschaffenheit der Artikel problematisch ist. Also was soll man davon halten.

wenn das keiner versteht das mir das verkaufen vergangen ist der tut mir leid

den grössten fehler den ich gemacht habe ist das hier einzustellen um vieleicht so war mein gedanke hier rat zu berkommen aber hier sind bis auf wenige die es wirklich gut meinen

lauter besser wisser und leute die drn ganzen tag nichts zutun haben als in andere mitgliedskonten zu sehen und blöde bemerkungen abzugeben das thema verfehlen

aber diese erfahrung soll man auch mal machen der einzige der mir wirklich gehofen hat ist iw2012

aber wenn dann behauptet wird ich handle gewerblich da kann ich bloss lachen un um einige mielglieder zu beruhigen ich habe einen rechtanwalt

ich habe nur kleidung verkauft die mir oder meiner familie gehört verkauft

wenn jemand meinen lebenslauf oder ähnliches will soll er schreiben denn hier kommt man sich so vor ausziehen bis aufs hemd und dann immer drauf

Und schwupps ist die letzte Auktion auch beendet, aber diesmal an einen treuen Kunden.:-)

Ja das mit dem Kundendienst ist schon was, aber wie verhält es sich denn da, selbst wenn die kompetent wären, dürften die denn dem TE in dieser Frage rechtliche Auskunft geben? Und wie verhält es sich da mit dem kleineren Auktionshaus, gibt es dort auch solche Fälle?

Viel viel schlimmer finde ich, dass Leute, die bei der EBay Hotline anrufen, von denen auch noch Schwachsinn erzählt bekommen. Diese Leute an dieser Hotline sind ganz offensichtlch nicht geschult und haben eben leider auch keine Ahnung vom BGB.

 

Gisi:

So leid es mir tut, aber der ebay Mitarbeiter hat Unrecht, die Leute hier im Forum haben Recht.

Auf Ebay gilt nämlich nicht ausschließlich die Ebay AGB und daher auch nicht das Wissen und Rechtsempfinden der Leute bei der Hotline. Hier gilt auch das BGB und dieses besagt, dass du einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer hast.

 

Wenn du Glück hast, dann ist es ihm zu viel Arbeit das Ganze durchzuziehen. Aber ein anwaltliches Schreiben kostet nicht die Welt, weniger jedenfalls als ein neues Handy dieser Art.

An deiner Stelle würde ich meinen Briefkasten sehr gut im Auge behalten, denn der Käufer wird dir unter Umständen auf unfreundlichere Art als hier im Forum klar machen, dass er und die anderen Foris hier Recht haben... und das Recht auf ihrer Seite.

 

PS: Ich stimme auch im anderen erwähnten Thema den übrigen Foris zu: Du handelst gewerblich. Und hast jetzt auch noch auf dich aufmerksam gemacht. Würde mich nicht wundern, wenn nicht nur Post vom Anwalt deines Käufers kommt, sondern auch noch die eine oder andere Abmahnung.

 

 

Das ist doch das Problem, die Hälfte der privaten und priwerblichen Verkäufer und Käufer denken doch tatsächlich, dass ausschließlich Ebay AGBs gelten und haben von einem BGB noch nie etwas gehört. Hier ist wieder so ein Fall. "hab mittlerweile bei ebay angerufen" Ist zwar charakterlos auf Auktionsabbrüche zu spekulieren aber in dem Fall gönne ich dem Verkäufer den Streß, ganz gleich wie es ausgeht.

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Um Dir mal ein bisschen die Angst zu nehmen,

solltest Du Dir einen juristrischen Rat holen,

denn der friderikus scheint nichts anderes zu tun,

als darauf zu hoffen, dass die Verkäufer ihre Auktionen widerrechtlich abbrechen . . .

DAS ist nämlich auch nicht in Ordnung,

wenn er auch rechtlich auf der besseren Seite steht, als Du

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=261086077258&aid=u***i&eu=%2FaAi...

 

Vielleicht hast Du mit dem richtigen Anwalt an Deiner Seite,

eine Chance, aus dieser Sache glimpflich rauszukommen,

WENN . . .  dann haste richtig Massel

und solltest in diesem Leben NIE wieder eine Auktion vorzeitig beenden,

wenn Gebote drauf sind.

Du hast jede Menge Ärger an der Backe,denn zumindest einer Deiner Käufer kennt seine Rechte und will diese auch durchsetzen.

Verträge (und dazu zählen auch Ebay Auktionen)werden in Deutschland vom BGB und nicht von Ebay geregelt.

Anonymous
Nicht anwendbar

nur zur info hab mitlerweile bei ebay angerufen er hat keine chance das handy durchzusetzten denn mit abbrechen der auktion wurden alle gebote gestrichen

aber es sind ja hier alle klüger als ebay selbst

 

Du weißt ja nicht, wie Recht Du damit hast. :^O

Meld Dich wieder, wenn Du das Anwaltsschreiben der Gegenseite hast.

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Ich mache bei ernsten Themen nur selten Witze,

sondern meine das, was ich schreibe, absolut ernst.

Du darfst keine bebotenen Auktionen vorzeitig, widerrechtlich beenden,

auch, wenn ebay das ermöglicht.

 

Du hast dann mit dem zuvor Höchstbietenden einen Vertrag

und zwar nicht etwa zu seinem Maximalgebot,

sondern zu dem bei Beendung sichtbaren Preis.

Das ist Fakt!

Weil Du das mehrfach getan hast,

solltest Du das jetzige Angebot flott beenden,

weil derjenige, der Dir geschrieben hat, weiss, was zu tun ist

und das Smartphone von Dir einfordern wird,

was sein gutes Recht ist.

 

Glaube es oder glaube nicht, aber sage hinterher nicht,

Du wurdest nicht darauf aufmerksam gemacht.

Nimm das Angebot raus!

 

Na wenn Du von der Größe 44 - 58 alles anbietetest,

kann, nee muss man bei einem privaten Verkäufer von Gewischtsschwankungen aus gehen.

 

Du solltest mein Posting Dir zu Herzen nehmen,

deine Priverblichkeit,dein Bilderklau,

das kann teurer werden, wie so ein Samsung;-)

Anonymous
Nicht anwendbar

...das einzige was ich noch weissen möchte wie kann ich das wieder löschen

 

Du verstehst es wirklich nicht? 😮

Der Höchstbieter hat Anspruch auf das Handy, das was er schreibt, kann er auch mittels Rechtsanwalt durchsetzen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Den Wink mit dem Zaunpfahl versteht er ja doch nicht, genausowenig, dass zwei Käufer Anspruch auf je ein Handy haben...;-)

allso ich kann auf diese kommentare gern versichten ob ich gewichtsschwankungen habe oder nicht ich hab gemeint man kann hier vernünftige antworten bekommen aber das hier ist der hit laiter sooooooooooooooo kluge menschen die den ganzen tag nicht zutun haben allso tolle kommentare zu schreiben das einzige was ich noch weissen möchte wie kann ich das wieder löschen

Bei deinem Bilderklau solltest Du auch vorsichtig sein

sagt Goofy und er fragt an, ob Du einen Heißen draht zu Tena, Ulla Popken, HSE, Rieker, Elambia etc. hast.]:)

 

Ist schon doof mit diesen elenden Gewischtsschwankungen, von der 44 an bis zur 58, auch xxxx,das schafft noch nicht mal

 

The biggest Looser

 

aber wenigstens ist alles neu.

Anonymous
Nicht anwendbar

Du hast es sogar zweimal (!) vorzeitig beendet und damit auch zweimal an den bei Abbruch Höchstbietenden verkauft:

http://www.ebay.de/csc/Handys-ohne-Vertrag-/9355/i.html?_ipg=200&_from=&_nkw=&LH_Complete=1&_armrs=1... :O:_|

 

Welcher Fehler ist Dir denn da angeblich passiert?

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Beende umgehend dieses Angebot

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9355&item=261086531727

bevor ein 3. User dasselbe Smartphone kauft,

denn 2 Mal hast Du es bereits verkauft . . .

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

ein Mal beendet?

Du hast 2 x widerrechtlich vorzeitig beendet

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=261082762106

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=261086077258

 

und zum Glück weiss einer der User,

was man tun muss, um an den Artikel zu gelangen

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