abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

wie kann ich auf meinem Verkaufspreis automatisch für eine bestimmte Zeit 10% Nachlass geben??? Danke für eure Hilfe

yaduka_shop
Auf Erkundungstour

Danke

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (9)

Antworten (9)

 

Ach ja... für (aus deiner Sicht) ausländische EU-Käufer gilt immer das Widerrufsrecht, welches günstiger ist für den Käufer... das des VK-Landes oder für deutsche Käufer das deutsche Recht. Denn in D gibt es mind. 14 Tage.  😉

 

Aber tröste dich. Ab nächstes Jahr gibt es ein EU-einhetliches Widerrufsrecht für alle EU-Länder gleich.

 

 

Naja....

 

"1.    ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES

Der Versand erfolgt nur per Vorauskasse. Die bei E-Bay angebotenen Waren stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Der Kaufvertrag kommt bei der vereinbarten Zahlung „Vorauskasse“ mit Übersendung einer Rechnung, bei anderen Zahlungsmodalitäten mit Übersendung der Ware an den Kunden zustande, ein Lieferzwang besteht nicht. "

 

http://www.smilies.4-user.de/include/Verlegen/smilie_verl_068.gif

iwi.2012
Auf Erkundungstour

Mönsch hai,

meinste hier schlafen alle noch auf Bäumen?

 

"endlich wieder da?"

 

Psssst ! Meine schöne Tarnung...http://www.smilies.4-user.de/include/Verlegen/smilie_verl_013.gif

 

 

@*_logan5_* :-x

endlich wieder da?

 

freu

 

 

 

 

ich hoffe nur das du nicht nach deutschland lieferst bzw. in deutschland anbietest

abmahnungen kann man auch über die grenze versenden

beispiel deine widerrufsbelehrung und deine agb

 

 

Und danach würde ich dir hier die Lektüre empfehlen:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_5.html

 

und danach:

 

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html

 

Auch wenn du in Österreich sitzt, so sind die Verbraucherrechte EU-weit geregelt, also auch für dich bindend.

 

Würdest du in Deutschland sitzen, würde dir jetzt das blühen:

 

Was passiert, wenn ich die Informationen nicht oder nicht vollständig mitteile?

 

 

Eine Verletzung der oben genannten Informationspflichten bzw. Fehler bei der Belehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht führen dazu, dass sich die Frist für die Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts auf sechs Monate verlängert bzw. überhaupt nicht zu laufen beginnt, Ihr Käufer dieses Recht also grundsätzlich eine unbegrenzte Zeit lang ausüben kann (355 Abs. 4 BGB).

Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

 


Und das wird sehr teuer hier, wie viele hier im Forum leidvoll berichten können.  :_|

Hallo,

 

schau mal bitte hier:

 

==>  http://pages.ebay.de/help/sell/items_on_sale.html

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder