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Übernahme der Versandkosten bei Rücknahme

Hallo,

 

ich habe einen Artikel per Auktion verkauft und diesen für den Käufer versandkostenfrei verschickt. Nun möchte der Käufer den Artikel zurücksenden, weil er angeblich defekt ist. Das hatte ich zuvor zwar nicht bemerkt, aber ich möchte nun auch keine kaputten Artikel verkaufen. 

Aber wie ist das mit den Portokosten? Ich habe diese ja für den Kauf übernommen. Wenn der Kunde den Artikel nun zurückschickt, muss ich dann erneut die Portokosten zuvor überweisen? 

 

Danke für Eure Rückmeldungen

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Servus @blumen-bella

 

Sollte wirklich ein Mangel an der Kaufsache vorliegen,

eine Nacherfüllung kommt nicht in Frage,

müßtest Du den Käufer so stellen,

als hätte Ihr das Geschäft niemals abgewickelt.

Das bedeutete dann auch die kompletten Kosten

für den Rückversand.

 

Bei einer solchen Rückabwicklung gibt es keine gesetzluchen Vorgaben für die Reihenfolge.

Manche meinen,

es habe so zu laufen,

als spiele man einen Film rückwärts ab.

Also aus Käufer zahlt - Verkäufer versendet

würde Käufer versendet - Verkäufer zahlt (zurück).

Andere meinen,

der Käufer hätte nun genug Vertrauensvorschuß gegeben,

nun dürfte der Verkäufer in Vorleistung gehen.

 

 

 

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