01-04-2019 15:56 - bearbeitet 01-04-2019 15:57
Ich hoffe das ich in dem Unterforum richtig bin.
Mitlerweile bin ich echt am verzweifeln.
Ich habe mitte März Sammelkarten im Wert von 1200€ über Ebay an einen Belgier verkauft.
Dieser hat via PayPal bezahlt und nach erhalt des Pakets behauptet das es leer gewesen sei.
Das Paket wurde über die österreichische Post und in Belgien über bpost.be versandt.
Natürlich hat er direkt einen Claim bei PayPal eröffnet und diesen trotz Tracking und Sendungsbestätigung meiner Seits zugesprochen bekommen.
Das Paket war auf 1200€ versichert und ich versuche seit mehreren Tage auf eine Lösung mit der österreichischen und belgischen Post zu kommen.
Ich habe eine Nachverfolgung beantragt, jedoch wurde diese recht schnell abgearbeitet, da keine Schadensmeldung bei der belgischen Post ersichtlich war.
Anschließend hat der Käufer, welcher sehr kooperativ ist sich zu einem Postam begeben und bei der belgischen Post angerufen um den "Schaden" zu melden.
Diese haben ihn jedoch immer wieder darauf verwiesen, dass ich als Versendet in der Pflicht bin den Schaden bei meinem Post Amt zu melden, was ich jedoch schon gemacht habe.
Ich bin echt am verzweifeln weil die Post in AT behauptet das sie eine Schadenmeldung von den Belgiern brauchen und die Belgier behaupten das ich es einfach bei meiner Post melden soll.
Heute wurde mir ein CN24 Formular von der belgischen Post übermittelt, welches der Käufer ausgefüllt an mich senden soll und ich an meine Post. Was macht das für einen Sinn? Ist das der normale Vorgang? Die werden mich doch erst recht wieder auf die Belgier verweisen oder?
Bitte um Hilfe...
Denkbar ist, dass der Käufer hier betrügt und die Karten angekommen sind. Denkbar ist allerdings auch, dass die Karten wirklich verschwunden sind. Gerade bei Paketen, die entsprechend hoch versichert sind, kommt es ja auch immer wieder zum Diebstahl beim Versandunternehmer. Da Du ja an der Behauptung des Käufers, dass das Paket (unbeschädigt?) aber leer ankam, nichts ändern kannst - Du wirst ihm nichts gegenteiliges Nachweisen können - nehmen wir mal an, es war wirklich so, dann handelt es sich klar um einen Diebstahl - also würde ich als allererstes dies bei der Polizei anzeigen.
Dein Geld wird erstmal weg sein - PayPal wird gemäß seiner AGB dem Käufer das Geld zusprechen. Nun ist Deine einzige Hoffnung, dass der Versanddienstleister einspringt und den Verlust ersetzt.
Grundsätzlich simmt es schon, dass Du als Versender, also Auftraggeber, diesen Schaden bei Deinem Versender anzeigen musst. Nun scheint es vor allem ein Bürokratisches Problem über die Grenzen hinweg zu sein. Das CN24 ist das internationale Formular "Schadensmeldung/Sendungsverlust" des Weltpostvereins. Das muss, soweit ich weiss, von der Post des Empfangslandes dem EMpfänger zur Verfügung gestellt werden, der damit seinen Schaden offiziell dokumentiert. Das reichst Du dann, zusammen mit den Unterlagen der Polizei, Einlieferungsbelegt, Rechnung und allen weiteren Daten bei deiner Post ein. Klingt für mich, als ob alles seinen geregelten Gang geht.
Rechne aber nicht damit, dass Du dann Dein geld auch wirklich wiederbekommst. Du bist klar Opfer einer Straftet geworden, entweder durch einen Mitarbeiter der Versanddienstleister oder durch deinen Käufer. Bei mir wäre der Weg zur Post erst mein zweiter weg gewesen, zuerst hätte ich die Anzeige bei der Polizei auf den Weg gebracht. Auch in der Hoffnung, dass die Post sich vielleicht nicht so schnell rauswinden kann, wenn erstmal der Staatsanwalt nachfragt.