abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Betrug durch das Aussitzen des Verkäufers nach Auktion

noklt_0
Auf Erkundungstour

Liebe eBay-Community,

 

hier ein etwas längeres Anliegen:

ich habe vor einigen Wochen (am 25.9) eine Auktion als Höchstbietender gewonnen und unmittelbar via Paypal überwiesen. Als Sendungsdatum wurde der 1. bzw 2. Oktober verzeichnet. Einige Tage später (so am 4.) meldet sich der Verkäufer und weigert sich zu verschicken, da er befürchte ich würde vom Paypal Käuferschutz Gebrauch machen. Ich versicherte, dass, solange die Ware so wie auf den Bildern, intakt ist und er keine Mängel zu verbergen hat, alles in Ordnung sei (wohlgemerkt dass das Geld bereits knapp zwei Wochen bei ihm vorliegt). Er bat um Abbruch der Auktion, was ich nicht annahm, schließlich wollte ich die Ware haben und wir haben ja auch einen Kaufvertrag insofern geschlossen oder irre ich?

Auf jeden Fall gab mir eBay die Möglichkeit am 11. Oktober höhere „Mächte“ zu involvieren. Gesagt getan: heute habe ich den Verkäufer ein letztes Mal um eine einvernehmliche Lösung gebeten - nichts.

Nachdem eBay die Anfrage verarbeitet hat, bekam ich eine Mitteilung: „Der Verkäufer hat den Kauf abgebrochen - er besitzt die Ware nicht mehr / Sie ist beschädigt“. Ist es wirklich so leicht daraus zu kommen? Ich bin wirklich etwas geschockt. Kann ich dagegen etwas tun? (Mein Geld habe ich auch noch nicht wieder) Das ist doch Betrug, wenn man sich aus jedem geschlossenen Kauf so rauswinden kann oder?

Kann man sich noch an eBay wenden, denn ich habe die starke Vermutung, dass das sein Ziel war, schließlich wurde dies mehr als klar in seinen Nachrichten.
Ich fühle mich auch als Kunde etwas von eBay hintergangen. Meinem Anliegen direkt wurde gar keiner Aufmerksamkeit gegeben...

Könnt ihr mir irgendwas raten? Es sollte doch schließlich nicht möglich sein, dass man sich aus dem Verkauf einer Ware, die dann unter wert verkauft wurde, heraus zu schleichen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gesamtes Thema betrachten

@noklt_0  schrieb:

Liebe eBay-Community,

 

hier ein etwas längeres Anliegen:

ich habe vor einigen Wochen (am 25.9) eine Auktion als Höchstbietender gewonnen und unmittelbar via Paypal überwiesen. Als Sendungsdatum wurde der 1. bzw 2. Oktober verzeichnet. Einige Tage später (so am 4.) meldet sich der Verkäufer und weigert sich zu verschicken, da er befürchte ich würde vom Paypal Käuferschutz Gebrauch machen. Ich versicherte, dass, solange die Ware so wie auf den Bildern, intakt ist und er keine Mängel zu verbergen hat, alles in Ordnung sei (wohlgemerkt dass das Geld bereits knapp zwei Wochen bei ihm vorliegt). Er bat um Abbruch der Auktion, was ich nicht annahm, schließlich wollte ich die Ware haben und wir haben ja auch einen Kaufvertrag insofern geschlossen oder irre ich?

Auf jeden Fall gab mir eBay die Möglichkeit am 11. Oktober höhere „Mächte“ zu involvieren. Gesagt getan: heute habe ich den Verkäufer ein letztes Mal um eine einvernehmliche Lösung gebeten - nichts.

Nachdem eBay die Anfrage verarbeitet hat, bekam ich eine Mitteilung: „Der Verkäufer hat den Kauf abgebrochen - er besitzt die Ware nicht mehr / Sie ist beschädigt“. Ist es wirklich so leicht daraus zu kommen? Ich bin wirklich etwas geschockt. Kann ich dagegen etwas tun? (Mein Geld habe ich auch noch nicht wieder) Das ist doch Betrug, wenn man sich aus jedem geschlossenen Kauf so rauswinden kann oder?

Kann man sich noch an eBay wenden, denn ich habe die starke Vermutung, dass das sein Ziel war, schließlich wurde dies mehr als klar in seinen Nachrichten.
Ich fühle mich auch als Kunde etwas von eBay hintergangen. Meinem Anliegen direkt wurde gar keiner Aufmerksamkeit gegeben...

Könnt ihr mir irgendwas raten? Es sollte doch schließlich nicht möglich sein, dass man sich aus dem Verkauf einer Ware, die dann unter wert verkauft wurde, heraus zu schleichen.

Vielen Dank schon mal im Voraus!


@noklt_0 

 

Du hast etwas gravierendes nicht verstanden:

 

Du hast einen Kaufvertrag mit einem Verkäufer - nicht mit Ebay. Das Problem besteht mit dem VK - also musst Du es mit dem VK lösen.

 

Um welchen Artikel geht es überhaupt

-

nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer oder verlink` den Artikel in den Beitrag.

 

Der Kaufabbruch hebt den Kaufvertrag nicht auf - um Deine Ansprüche hieraus geltend zu machen musst Du ggf. einen Anwalt einschalten.

 

zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder