27-05-2017 15:47
Der Verkäufer maksikorove_0 übermittelt nach erfolgreicher Ersteigerung seiner Artikel seine Kontonummer erst auf Anfrage via ebay-Nachrichten.
Verkäuferprofil: http://www.ebay.de/usr/maksikorove_0?ul_noapp=true
Ist das zulässig oder verstößt es gegen folgende ebay-Regel:
"...Verkäufer dürfen keine Angaben wie die folgenden machen: Kontaktieren Sie uns bezüglich der Zahlungsinformationen..." siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/accepted-payments-policy.html |
@adalbert10 schrieb:Der Verkäufer maksikorove_0 übermittelt nach erfolgreicher Ersteigerung seiner Artikel seine Kontonummer erst auf Anfrage via ebay-Nachrichten.
Verkäuferprofil: http://www.ebay.de/usr/maksikorove_0?ul_noapp=true
Ist das zulässig oder verstößt es gegen folgende ebay-Regel:
"...Verkäufer dürfen keine Angaben wie die folgenden machen:
Kontaktieren Sie uns bezüglich der Zahlungsinformationen..."
siehe: http://pages.ebay.de/help/policies/accepted-payments-policy.html
der Verkäufer ist als "privat" angemeldet, Mitglied seit 05.02.17 in Deutschland,
verkauft wie ein gewerblicher - lauter neue Schuhe.
Ich hätte da NIE gekauft und würde auch NIE überweisen.
Von diesem Verkäufer wird man noch hören ...