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Ein Käufer hat einen Artikel ersteigert und bezahlt. Er holt ihn aber nicht ab?

Zwei Fragen:

1. Ein Käufer hat einen Artikel zur "nur Abholung" ersteigert und bezahlt. Er holt ihn aber nicht ab. Kann er verlangen, dass ich (Verkäufer) den Artikel für ihn kostenlos verpacke, damit er ihn durch Hermes abholen lassen kann?

2. Im Moment meldet er sich garnicht mehr, und scheint das Interesse am gekauften Artikel verloren zu haben. Auf ein Terminangebot meinerseits, den Artikel abzuholen/abholen zu lassen, hat er nicht reagiert. Wie lange muss ich den Artikel (groß!) aufbewahren, bevor ich ihn an andere Interessenten vergeben kann? Gibt es da eine Frist, wenn der Käufer nicht reagiert?

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Wenn Abholung in der Auktion stand, ist das Vertragsbestandteil zwischen Dir und dem Käufer.

 

Du musst weder den Artikel verpacken, noch stundenlang auf Hermes warten, bis die den Artikel abholen.

 

Gib dem Käufer schriftlich per Einschreiben eine letzte Frist zur Abholung. Kündige ihm gleich mit an, was passiert, wenn er diese Frist ungenutzt verstreichen lässt.
Zum Beispiel die Einlagerung des Artikels auf Kosten des Käufers.

 

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