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Einwurf - Einschreiben mit dem Vermerk: "Verstorben" zurückerhalten

Kann diesen Vermerk der Empfänger auf den ungöffneten Einwurf-Einschreibebrief schreiben und diesen an den Absender zurücksenden ?

M.E. dürfte dies nur ein Postangestellter ?

 

Versendet am: 27.12.2014

Rückankunft am: 07.01.2015

 

Der Empfänger ist Gewerblicher ebay -  Verkäufer mit neu eingestellten Angeboten, von welchem  1 - 2 Artikel händisch bearbeitet wurden (Änderungen vorgtenommen : am 08.01.15    18:51 Uhr)  (am 08.01.15    20:17 Uhr)

 

Ist also nicht verstorben......

oder aber: es "arbeitet" ein Anghöriger mit diesem Account weiter ?

 

Ist es sinnvoll, einen 2. Zustellversuch zu starten ?

Gesamtes Thema betrachten

Hallo eb-fo-ac 😃


Genau DIESE Nummer hat meine Freundin erlebt. Allerdings mit einem ehemaligen Arbeitgeber von ihr.

Der war natürlich nicht tot. Der WUSSTE, dass er Mift gebaut hat und diverse unerfreuliche Schreiben eintrudeln würden. Hat den Briefkasten zugeklebt und einen Zettel unter Buchfolie an den Briefkasten geklebt mit den Worten "xxxxxx yyyyyy verstorben".

Das wissen wir, weil wir später noch versucht haben, den Wisch zusammen in den Kasten zu werfen.

Ob das die einzige "Möglichkeit" ist, weiß ich nicht.

 

Darum empfehle ich auch gerne die Zustellung mit Gerichtsvollzieher. Kostet natürlich deutlich mehr als ein Einwurfeinschreiben, aber es gilt praktisch IMMER als zugestellt und auch der Inhalt ist klar und belegt.

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