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Gesetzesänderung zur Angabe der Versandfristen

Hallo, ich habe mir die Augen wund gelesen finde aber nicht heraus wie ich die ab 13. Juni geltende neue EU-Vorschrift umsetzen kann, die eine andere Angabe der Versandfristen (nicht mehr abZahlungseingang sondern ab Zahlungsvornahme durch den Käufer) umsetzen kann.

ich finde dieses neue Gesetz absolut idiotisch weil man, umabmahnsicher und vor schlechter Bewertung geschützt zu sein ja ewig lange Lieferzeiten eingeben muss, weil der Kunde sich ja theoretisch 7 Tage Zeit zum bezahlen lassen kann.

Vielleicht hat ja schon jemand herausgefunden wie es geht. Hoffentlich muss man nicht jeden Artikel einzeln dem neuen Gesetz anpassen.

Gruß

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