30-01-2013 00:40
Hallo habe einen artikel verkauft 25. Jan der muss noch abgeholt werden aber der käufer möchte den artikel erst fast einen monat später hollen habe vergesen anzugeben bis wann er geholt werden muss, wie lange muss ich jetzt noch warten den ganzen monat?
oder gibt es da eine frist wo ich sagen kann ok das ist schon zu lange?
gesetzlich gilt der Kaufvertrag bis 31.12.2016
Was Du machen kannst: ein Einschreiben mit Fristsetzung zur Abholung bis zum: XX.02.2013
und bei Nichtabholung in angegebener Frist siehst Du den Kaufvertrag als gekündigt.
(Mach Dir eine Kopie davon)