02-04-2014 10:42
Hallo,
darf mir ein Verkäufer im Nachhinein eine Rechnung stellen, die höher ist, als der Betrag in der Zusammenfassung der Käufe, der auch sofort bezahlt wurde. Ist für mich die "Ebay-Rechnung" bindend oder seine nachträglichen Forderungen, da der Versand wohl falsch berechnet wurde?
VG
banshee.uj schrieb:Hallo,
darf mir ein Verkäufer im Nachhinein eine Rechnung stellen, die höher ist, als der Betrag in der Zusammenfassung der Käufe, der auch sofort bezahlt wurde. Ist für mich die "Ebay-Rechnung" bindend oder seine nachträglichen Forderungen, da der Versand wohl falsch berechnet wurde?
VG
Moin
kann es sein, dass der Versand zwar ausgewiesen war,
aber in der Kaufwbwicklung NICHT aufgetaucht ist?
Dann hat der VK in der Tat die Berechtigung, diese VSK noch von Dir einzufordern.
Das war in der letzten Zeit hier bereits mehrfach Thema,
schliesslich kann der VK doch nicht alle VSK aus eigener Tasche bezahlen,
das war auch kein Verschulden des VK, sondern da hat bei ebay etwas gehakt . . .
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