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Jacke als päckchen versenden(nicht angekommen) PP bucht geld zurück

Hallo

 

habe eine jacke verkauft und als päckchen versendet  der verkäufer behauptet jetzt er habe die jacke nicht bekommen, (er hatt nicht auf versicherten versand bestanden)

 

PP hatt schon das geld zurückgebucht

 

Wie sehen meine chancen aus, kann ich da noch was machen , kann ebay das geld zurückzahlen oder geht da was mit paypal ??

 

Danke für eure antworten

 

alex

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@fubu-23  schrieb:

Hallo

 

habe eine jacke verkauft und als päckchen versendet  der verkäufer behauptet jetzt er habe die jacke nicht bekommen, (er hatt nicht auf versicherten versand bestanden)

 

PP hatt schon das geld zurückgebucht

 

Wie sehen meine chancen aus, kann ich da noch was machen , kann ebay das geld zurückzahlen oder geht da was mit paypal ??

 

Danke für eure antworten

 

alex


Hallo @fubu-23 

 

Du als Verkäufer bist verpflichtet - sofern der Käufer mit PP zahlt -  den Versand und auch die Zustellung nachzuweisen !

 

 

  1. Versandbeleg und Zustellnachweis
    4.1 Allgemeines

    Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.

    Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.

    4.2 Anforderungen an einen geeigneten Nachweis

    Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel

     

    Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen

    Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)

    Anforderung an geeigneten Nachweise

    Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis

    Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis

    Zustellnachweis


    4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
    PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
    a. Name des Versandunternehmens, 
    b. Versanddatum, 
    c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen), 
    d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).

    Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.

    • Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
    • GLS,
    • DPD,
    • Hermes,
    • UPS,
    • FedEx,
    • TNT.
    • Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.

    Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.

4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis

Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl

  • den Status "ausgeliefert" (oder entsprechend) und das Zustelldatum sowie
  • die Adresse des Empfängers (mindestens Stadt und Land oder Postleitzahl)

enthalten.

Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält:

  • Datum der Zustellung des immateriellen Gutes beziehungsweise der Erbringung der Leistung,
  • Adresse des Empfängers (wie etwa E-Mailadresse oder IP-Adresse).

Antworten (3)

Antworten (3)


@fubu-23  schrieb:

Hallo

 

habe eine jacke verkauft und als päckchen versendet  der verkäufer behauptet jetzt er habe die jacke nicht bekommen, (er hatt nicht auf versicherten versand bestanden)

 

PP hatt schon das geld zurückgebucht

 

Wie sehen meine chancen aus, kann ich da noch was machen , kann ebay das geld zurückzahlen oder geht da was mit paypal ??

 

Danke für eure antworten

 

alex


Sorry... aber wenn es diese war...

 

da hattest du  gar keinen unversicherten Versand angegeben, sondern DHL Paket zu 5,99 Euro.

 

https://www.ebay.de/itm/NEUE-Yankees-Jacke-in-Rot-groesse-XL-Original-fubu-pelle-kani-nba-/183906537...

 

Und wenn du dich nicht selbst an deine Vorgaben hältst, dann siehst du nun, was dabei für dich letztlich rumkommt. Ware futsch und Geld auch.


@fubu-23  schrieb:

Hallo

 

habe eine jacke verkauft und als päckchen versendet  der verkäufer behauptet jetzt er habe die jacke nicht bekommen, (er hatt nicht auf versicherten versand bestanden)

 

PP hatt schon das geld zurückgebucht

 

Wie sehen meine chancen aus, kann ich da noch was machen , kann ebay das geld zurückzahlen oder geht da was mit paypal ??

 

Danke für eure antworten

 

alex


Servus @fubu-23 

 

Es geht nicht nur bei Paypal nichts mehr,

Du würdest auch im Rahmen eines Rechtsstreits schlechte Karten haben.

 

Was soll heißen,

der K habe nicht auf versicherten Versand bestanden.
Das muss er auch nicht.

Hier ist vieles "formularhaft" geregelt.

DU gibst eine Versandart an,

der K darf sich darauf verlassen,

dass Du Dich daran hältst.

Was soll das werden?

 

Sollen Käufer bei Angabe "Versand als DHL Paket" anfragen,

ob das auch wirklich wirklich wirklich per DHL Paket geschickt wird?

Humbug.

 

Auch im BGB wirst Du finden,

dass der Versender (auch der private) bei Verlust auf den Kosten sitzenbleibt,

wenn er einseitig von der vereinbarten Versandart abweicht.

 

Genau das hast Du gemacht.

Insofern läuft es genau richtig,

wenn PP dem Käufer das Geld erstattet.

 

 

Moin @fubu-23 ,

 


@fubu-23  schrieb:

Hallo

 

habe eine jacke verkauft und als päckchen versendet  der verkäufer behauptet jetzt er habe die jacke nicht bekommen, (er hatt nicht auf versicherten versand bestanden)

 

PP hatt schon das geld zurückgebucht

 

Wie sehen meine chancen aus, kann ich da noch was machen , kann ebay das geld zurückzahlen oder geht da was mit paypal ??

 

Danke für eure antworten

 

alex


dann war der Käufer clever und hat jetzt wohl beides Geld und Artikel.

 

 

Wer paypal anbietet und ohne Sendungsverfolgung verschickt, kann nur in die Tischkante beißen, wenn der Artikel nicht ankommt.

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