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Käufer fragt nach außergewöhnlicher Zahlungsmethode und meldet sich nach Ablehnung dieser nicht (Bewertungsprofil weißt auf Spaßbieter hin)

Hallo! Ich habe vor ca. 1 Woche privat einen Artikel versteigert. Der Käufer bat mich kurz nach Angebotsende nach einer Zahlung per Einschreiben. Mit dem Hinweis auf die angegebenen Zahlungsmethoden (Überweisung, Bezahlung bei Abholung) lehnte ich dies höflich ab. Nun meldet sich der Käufer nicht mehr und ich habe den Betrag noch nicht erhalten.

Hinzu kommt, dass sein Bewertungsprofil in Form von "positiven" Bewertungen auf einen Spaßbieter aus der Schweiz hinweist.

 

Wie lange soll ich warten, bis ich einen Fall eröffne? Inwiefern kann jemand aus dem Ausland überhaupt Anspruch auf den Artikel erheben, wenn ich doch ausdrücklich nur nach Deutschland versende?

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der Versand von Bargeld ist innerhalb Deutschlands in einem Einschreiben nicht erlaubt, ebensowenig ist der Versand von Bargeld in die Schweiz zugelassen, der Schweizer Zoll ist da sehr sehr pingelig...deshalb kann ich mir nicht vorstellen, daß der umgekehrte Weg erlaubt ist.... und sicher ist er schon gar nicht...laß dich nicht drauf ein...der Käufer soll per Überweisung zahlen, wie vorgesehen und wenn er nicht zahlt, meldest du halt einen nicht bezahlten Artikel und so weiter und so fort...

ich glaube, du ersparst dir damit eine Menge Ärger...

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