07-04-2016 21:53
Hallo,
wie soll ich micht verhalten, wenn der Käufer seine ersteigerten Artikel nicht abholt?
Ich habe schon mehrfach geschrieben, die letzte Antwort habe ich vor einer Woche erhalten, seit dem ist Funkstille.
Wie lange muß ich die Artikel behalten oder kann ich den Kauf abbrechen um sie erneut zu versteigern?
@Anonymous
Wenn du in deiner Artikelbeschreibung eine Frist zur Abholung gesetzt hast, dann kannst du nach dem Ablauf dieser Frist einen Kaufabbruch beantragen.
Ansonsten: Ich würde einen Fall wegen Nichtzahlung eröffnen.
Gleichzeitig würde ich dem Käufer schriftlich eine Frist zur Abholung innerhalb von 10 Tagen setzen mit dem Hinweis, dass du nach Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurücktrittst.
So würde ich vorgehen.