28-09-2017 13:42
Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee, wie ich hier verfahren kann:
ich habe als privater Verkäufer einen sperrigen Artikel (Metal-Mülleimer) zur Auktion angeboten. Ausdrücklich ohne Versand, nur zur Abholung.
Auktionsende war am 20.09.
Der Käufer teilt mir nun mit, dass er erst wieder frühestens am 15.10. in meiner Stadt sei und auch dann erst den Mülleimer abholen könne. Alternativ bietet er an Versandkosten zu übernehmen.
Für mich liegt es auf der Hand, dass er ein Schnäppchen schlagen wollte und mich nun in den Versand drängen will.
Dies kann und werde ich nicht tun. Das Verschicken ist definitiv zu umständlich und wie im Angebot geschrieben, keine Option.
Dem Käufer habe ich eine Frist bis 30.09 gesetzt, den Mülleimer abzuholen oder vom Kauf zurückzutreten.
Beides will er nicht tun.
Was kann ich nun tun ? Ich finde, dass 10 Tage um einen ersteigerten Artikel abzuholen, völlig ausreichend sind.
Der Käufer konnte im Angebot eindeutig sehen, wann Auktionsende war und wo der Artikelstandort ist...
Ganz davon ab, dass wir am 15.10. gar nicht anwesend sind, da Urlaub, und sich das ganze Procedere dann noch weite hinaus zögern wird..
Ideen für den Umgang wären klasse.
Beste Grüße
Carmen
@carmen_witch schrieb:Hallo zusammen,
hat jemand eine Idee, wie ich hier verfahren kann:
ich habe als privater Verkäufer einen sperrigen Artikel (Metal-Mülleimer) zur Auktion angeboten. Ausdrücklich ohne Versand, nur zur Abholung.
Auktionsende war am 20.09.
Der Käufer teilt mir nun mit, dass er erst wieder frühestens am 15.10. in meiner Stadt sei und auch dann erst den Mülleimer abholen könne. Alternativ bietet er an Versandkosten zu übernehmen.
Für mich liegt es auf der Hand, dass er ein Schnäppchen schlagen wollte und mich nun in den Versand drängen will.
Dies kann und werde ich nicht tun. Das Verschicken ist definitiv zu umständlich und wie im Angebot geschrieben, keine Option.
Dem Käufer habe ich eine Frist bis 30.09 gesetzt, den Mülleimer abzuholen oder vom Kauf zurückzutreten.
Beides will er nicht tun.
Was kann ich nun tun ? Ich finde, dass 10 Tage um einen ersteigerten Artikel abzuholen, völlig ausreichend sind.
Der Käufer konnte im Angebot eindeutig sehen, wann Auktionsende war und wo der Artikelstandort ist...
Ganz davon ab, dass wir am 15.10. gar nicht anwesend sind, da Urlaub, und sich das ganze Procedere dann noch weite hinaus zögern wird..
Ideen für den Umgang wären klasse.
Beste Grüße
Carmen
Servus @carmen_witch
Du hattest leider keine datierte Frist zur Abholung ins Angebot gesetzt.
Damit wäre eine Abholung in rund zwei Wochen für mich nicht ausgeschlossen.
Wenn für Dich 10 Tage eigentlich eine solche Frist darstellten,
müsstest Du das auch ins Angebot schreiben.
Schlag dem Anbieter mehrere "verkehrstaugliche" Termine
oder kannst Du den Mülleimer irgendwo stellvertretend übergeben lassen ?
Wenn Du den Mülleimer nun aber erst nach Erklärung des Rücktritts vom Kaufvertrag neu einstellst, dazu vorher noch Deinem eigentlichen Käufer ggü. Fristen zur Erfüllung setzt und einhältst (in Deinem Angebot selber hattest Du keine Fristen genannt),
meinst Du ehrlich,
dass Du dann wegen Deines Urlaubes den Mülleimer vorher loswirst?
Menno,
seit wann lässt sich "Selbstabholung" denn termingerecht zeitnah durchführen? Das war schon zu Zeiten der Gebrauchtwarenanzeigen in einschlägigen Inseratblättern (Zweite Hand o.ä.) so, dass sich erst Zwei treffen und dann noch einen gemeinsam passenden Termin ausmachen müssen.
Zeitdruck und Selbstabholung (wie auch eBay-Kleinanzeigen), das passt einfach nicht zusammen.
Sowas geht fast ausschließlich mit Versand und damit einhergehenden Zahlungsfristen. War eigentlich schon immer so, und dürfte auch für lange Zeit so bleiben.
Bis das "Beamen" tatsächlich erfunden wird allemal.