19-09-2017 11:33
Hallo eBay-Community,
kann mir jemand weiterhelfen wie die Abwicklung bei beschädigter Ware verläuft?
Status:
Kunde reklamierte beschädigte Ware inkl. Verpackung und verlangt den Kaufbetrag zurück.
Die Ware wurde von mir NEU in OPV und in einem luftgepolsterten Umschlag versendet.
Ich habe Ihn gebeten Fotos der beschädigten Ware und Verpackung zuzuschicken, um sicher zu gehen, das es sich um einen Transportschaden handelt.
Im Fall, dass die Beschädigung auf den Transport zurückzuführen ist, wer muss den Schaden beim Paketdienst (in diesem Fall DPD) melden und welche Unterlagen/Beweise werden hierfür benötigt?
Hat hierzu schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?
Da erstmal die Unschuldsvermutung gilt, möchte ich dem Käufer schnellst möglichst weiterhelfen. Vielen Dank für eure Hilfe!
@fd384 schrieb:Hallo eBay-Community,
kann mir jemand weiterhelfen wie die Abwicklung bei beschädigter Ware verläuft?
Status:
Kunde reklamierte beschädigte Ware inkl. Verpackung und verlangt den Kaufbetrag zurück.
Die Ware wurde von mir NEU in OPV und in einem luftgepolsterten Umschlag versendet.
Ich habe Ihn gebeten Fotos der beschädigten Ware und Verpackung zuzuschicken, um sicher zu gehen, das es sich um einen Transportschaden handelt.
Im Fall, dass die Beschädigung auf den Transport zurückzuführen ist, wer muss den Schaden beim Paketdienst (in diesem Fall DPD) melden und welche Unterlagen/Beweise werden hierfür benötigt?
Hat hierzu schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?
Da erstmal die Unschuldsvermutung gilt, möchte ich dem Käufer schnellst möglichst weiterhelfen. Vielen Dank für eure Hilfe!
wie es bei DPD abläuft, keine Ahnung, bei Post / DHL muss der Empfänger den Schaden melden, mit Vorlage der Verpackung und dem beschädigten Inhalt
dann wird überprüft, ob die Verpackung den Vorgaben des Versandunternehmens entspricht - was bei Deiner Verpackung kaum der Fall sein dürfte, dann wird entweder erstattet oder die Erstattung abgelehnt (ich tendiere zu letzterem)
der Verkäufer schuldet dem Käufer eine ordentliche Verpackung, dementsprechend hat der Verkäufer zu erstatten, wenn der Artikel auf dem Versandweg beschädigt wird - unabhängig der Art der Bezahlung
abgesehen davon: Du handelst hier mitnichten so privat, wie Du glaubst - von daher würde ich Dir raten, das ganze ohne große Debatten abzuwickeln
@fd384 schrieb:Hallo eBay-Community,
kann mir jemand weiterhelfen wie die Abwicklung bei beschädigter Ware verläuft?
Status:
Kunde reklamierte beschädigte Ware inkl. Verpackung und verlangt den Kaufbetrag zurück.
Die Ware wurde von mir NEU in OPV und in einem luftgepolsterten Umschlag versendet.
Ich habe Ihn gebeten Fotos der beschädigten Ware und Verpackung zuzuschicken, um sicher zu gehen, das es sich um einen Transportschaden handelt.
Im Fall, dass die Beschädigung auf den Transport zurückzuführen ist, wer muss den Schaden beim Paketdienst (in diesem Fall DPD) melden und welche Unterlagen/Beweise werden hierfür benötigt?
Hat hierzu schon jemand Erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen?
Da erstmal die Unschuldsvermutung gilt, möchte ich dem Käufer schnellst möglichst weiterhelfen. Vielen Dank für eure Hilfe!
Servus @fd384
Dein schwunghafter Messerhandel mit entliehenen Produktfotos
und abweichendem Versand kann schnell zum Bumerang werden.
Und sollte so viel einbringen,
dass es zu mehr als einen Umschlag für den Versand reicht.
Wenn der Kunde einen Fall aufgemacht hat
oder eine Rückgabe einleitete,
sieht Ebay praktisch nur komplette Rückabwicklung vor.
Ärgerlich für den Kunden,
weil Paypal nur einmal die VSK erstattet.
Den Schaden muss bei DPD der Versender melden.
Dafür kannst Du eine PDF herunterladen.
Ich wage aber zu sagen,
dass ein Luftpolsterumschlag nicht als geeignete Verpackung gelten dürfte.
https://www.dpd.com/de/hilfe_tools/versand_informationen/verpackungs_einmaleins
Dieser priverbliche Händler war gestern auch schon Thema...
Hallo,
ich sehe in deinen beendeten Angeboten als Versanddienstleister DHL und kein DPD.
Du bist von der Versandart abgewichen, Zahlung war betimmt PP (unabhängig davon), also erster Fehler.
Du bist als Verkäufer für eine geeignete Umverpackung verantwortlich, ein Luftpolsterumschlag ist kein Paket, zweiter Fehler.
Schaue mal nach in die DPD AGB's rein.
Und dass DPD Pakete oft beschädigt ankommen, ist es kein Geheimnis......