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Meine Sendung aus Indien liegt in Zollamt.

Hallo, es scheint kompliziert zu werden.  Verkäufer hat offensichtlich versäumt, eine Rechnung außen anzubringen. Den Verkäuferkontakt kann ich nicht herstellen, weil ebay anzeigt, dass die Artikelnummer unbekannt ist. Steht aber in den Mails und auf der Paypal Rechnung. Meine Frage ist, ob bei Verschulden durch den Käufer eine angemessene Rückzahlung erfolgen kann . Evtl über den ebay Käuferschutz? Die Ware hätte ich schon gerne ...

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Das bei dir die ebay Artikelnummer unbekannt ist, sagt garnix.

 

Meiner Erfahrung nach haben die Zollbehörden andere Zugrifssmöglichkeiten.

 

Aber wie schon gesagt - PayPal Zahlungsbestätigung ausdrucken, reicht im Normalfall.

@grandepino

 

Ich halte es mit der Antwort von fori.0815.

 

Zumal nicht zwangsläufig eine Rechnung außen angebracht werden muss, sondern mit Hinweis darauf auch inliegend sein kann.

Gleiches gälte für die Zollinhaltserklärung.

 

Und selbst wenn beides zuträfe:

Der Zoll kann dann immer noch darauf bestehen, dass Du die Sendung zum Abgleich der Daten persönlich öffnest und abholst.

 

Denn diese Formulare müssen zwar korrekte Angaben enthalten, tun es oft genug aber nicht.

Selbst wenn da "Geschenk" o.ä., oder ein Warenwert von z.B. 10,00 € drauf stünde,

 

könnte der Zoll den Inhalt immer noch überprüfen (lassen) und Dich als Importeur dann mit den korrekten Kaufunterlagen (eBay) und / oder Zahlungsunterlagen (PayPal) zur Abholung einladen.

 

So jedenfalls meine Erfahrung.

Über den Ausdruck der gewonnenen Auktion und den PP-Zahlungsbeleg kannst Du für den Zoll glaubhaft machen, was und zu welchem Preis Du gekauft hast. Machen mußt Du selbst. Eine Rückzahlung über PP gibt es nicht.


@grandepino  schrieb:

Hallo, es scheint kompliziert zu werden.  Verkäufer hat offensichtlich versäumt, eine Rechnung außen anzubringen. Den Verkäuferkontakt kann ich nicht herstellen, weil ebay anzeigt, dass die Artikelnummer unbekannt ist. Steht aber in den Mails und auf der Paypal Rechnung. Meine Frage ist, ob bei Verschulden durch den Käufer eine angemessene Rückzahlung erfolgen kann . Evtl über den ebay Käuferschutz? Die Ware hätte ich schon gerne ...


Servus @grandepino


Erst einmal wäre es hilfreich,

wenn wir wüssten,

um welchen Betrag es ging,

wann gekauft wurde, wie bezahlt worden ist (mit großer Wahrscheinlichkeit via Paypal),

ob es eine Sendungsverfolgung gab

und um was es geht.

Davon hängt nämlich ab,

ob sich ein Streit lohnt oder nicht.

 

PP kennt in der Regel nur:
Erstatten oder nicht erstatten.

Da die Ware aber beim Zoll liegt,

dürfte es um die darüber eventuell anfallenden Kosten gehen.

Würdest Du die Artikelnummer nennen,

ebenso die Artikelüberschrift und den Verkäufernick?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @grandepino

 

Auch wenn die Ware beim Zoll liegt ist sie für Paypal zugestellt.

 

Du bist für die Einfuhr verantwortlich.

 

Also, ab zum Zoll und regle das.

 

Druck dir vorher alles über deinen Kauf aus.

 

Gruß

@grandepino

 

Druck Dir die Ebay-Rechnung und den Paypal-Beleg aus und fahre zum Zollamt Deine Ware holen.

 

Wenn Du die Ware nicht abholst, dann geht sie zwar zurück zum Verkäufer - Du hast aber keinen Nachweis für Paypal da drüber. Dann wird es schwierig, das Geld wiederzubekommen.

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