09-10-2013 17:31
Aber ich habe die Ware als Päkchen gesendet.Was soll ich tun?Wie kann ich das verfolgen?
Es wäre sehr viel einfacher für alle Beteiligten und Unbeteiligten, wenn du in einem Thread bleiben würdest.
Du kannst dort unter "Kommentar" antworten und musst nicht jedes Mal einen neuen Thread eröffnen.
Wenn Versand als DHL-Paket angegeben und Vertragsbestandteil war, du aber eigenmächtig davon abgewichen bist, kommt § 447 Abs. 2 BGB in Betracht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Dies bedeutet, dass du dem Käufer sämtliche Kosten erstatten musst und dich glücklich schätzen darfst, wenn er darüber hinaus nicht noch Schadensersatzansprüche aufmacht.
Hast du bereits einen Nachforschungsauftrag bei DHL bemüht ?
Falls nicht, tu dies umgehend und halten deinen Käufer informiert.