abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Original verpackt oder in der Original-Verpackung?

Guten Morgen zusammen,

 

ich weiß nicht ob ich dieses Problem hier einstellen kann (bzw. darf) da es sich um einen Kauf bei ebay-Kleinanzeigen handelt. Falls nicht bitte löschen o. ä.

 

Folgender Sachverhalt:

 

Die Verkäuferin bietet ein Neff Ceranfeld folgender Maßen an:

 

"Glaskeramik Kochfeld von Neff - Neu und Original verp., Ceranfeld

Das Kochfeld ist nagelneu und noch nie benutzt worden".

 

Selbst beim "Neupreis mit über 450,00 Euro" sowie beim "Preis bei Amazon: 453 Euro" (habe ich aber vor dem Kauf recherchiert) war sie nicht wirklich ehrlich. Die Bilder aus der Anzeige scheinen auch nicht wirklich neu gemacht zu sein.

Nun kam das Ceranfeld am Freitag, 23.04.2016, bei mir an. Es war zwar IN der Original-Verpackung allerdings NICHT ORIGINAL VERPACKT !!

Es waren in der Anzeige Bilder eingestellt. Jedoch ist deutlich zu sehen, dass das Ceranfeld umgepackt wurde.

Ich füge ein Bild mit ein. Auf dem ersten Bild sind die Anschlüsse (Kabel) da wo sie Original-Verpackt auch hingehören. Bei der Lieferung waren die Kabel an der Unterseite des Ceranfeldes mit Klebeband befestigt).Allein schon an der Anschlüssen (Kabeln) ist eindeutig zu erkennen, dass die Ware nicht Original verpackt ist. Auch war der Karton nicht so verschlossen wie er verschlossen ist, wenn er tatsächlich noch Original-Verpackt ist.

Das Problem ist, dass der Rahmen des Ceranfeldes massiv verbogen ist und es dadurch nicht eingebaut und auch nicht genutzt werden kann.

Die Verkäuferin hat (lt. mehrfachem Mailkontakt VOR dem Kauf) eine Rechnung, die sie aber auf gar keinen Fall herausgeben wird (auch nicht in Kopie). Sie hätte das Ceranfeld vor einigen Monaten mit ihrer neuen Küche geliefert bekommen aber dann doch ihr altes Ceranfeld eingebaut. Allerdings hat sich herausgestellt, dass dieses Modell schon seit Jahren nicht mehr produziert und auch nicht mehr verkauft wird.

Auch hat sie in Ihren Mails ausdrücklich betont, dass sie das Ceranfeld zurück nimmt (gegen Erstattung des Kaufpreises ohne Versandkosten) falls etwas nicht funktioniert.

Nachdem nun der Rahmen beschädigt ist ist sie nicht davon abzubringen, dass dies ein Transportschaden ist und ich den Schaden bei DHL melden soll. (Die Verpackung war gänzlich unbeschädigt !!)

Ich gehe stark davon aus (kann es aber leider nicht beweisen), dass der Rahmen des Ceranfeldes schon vor dem Versand beschädigt war.

Sie hat mir auch zu verstehen gegeben, dass sie sich auch nicht zur Erstattung verpflichtet fühlt, selbst wenn DHL den Transportschaden wegen unzureichender Verpackung ablehnen sollte.

Die Dame stellt sich einfach stur und behauptet, das Ceranfeld war Original verpackt und beim Versand in Ordnung.

Dadurch, dass es aber auf Grund des beschädigten Rahmens nicht eingebaut werden kann ist selbst eine Funktionsprüfung nicht möglich. So weiß ich noch nicht einmal ob das Ceranfeld überhaupt funktioniert.

 

Bin im Moment sehr ratlos, da es für mich auch ein großes Problem ist dieses große und schwerde Ceranfeld samt Verpackung zur Post zu bringen um es bzgl. Transportschaden prüfen zu lassen (was wiederum einige Wochen in Anspruch nehmen wird).

 

Wer ist im Recht bzw. wie soll ich mich weiter verhalten?

Für hilfreiche Antworten im Voraus besten Dank.

Gesamtes Thema betrachten
Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @saarmarkt

 

Hm. Ob in Originalverpackung oder originalverpackt wär mir hier ehrlich gesagt Brust. Für mich kommt das auch mehr oder weniger aufs gleiche raus.

 

Für mich wär dies hier relevant:

 

Das Problem ist, dass der Rahmen des Ceranfeldes massiv verbogen ist und es dadurch nicht eingebaut und auch nicht genutzt werden kann.

 

Und da kann sich das Kochfeld noch so schön in Orignalverpackung befinden. Es ist und leibt für mich ein gravierender Sachmangel.

 

Ich würde der VK nochmals (formal) eine Frist zur Nacherfüllung geben und rechtliche Schritte androhen, wenn sie die Chance zur Rückabwicklung nicht nutzen möchte. Und diese würde ich auch mit Sicherheit durchzusetzen versuchen. Einen großen Austausch, ob und wie dieser Schaden zustnade hätte kommen können, würde ich nicht weiter führen. Nur noch kurze, knappe Kommunikation, sachlich aufs wesentliche beschränkt. Man könnte ja schon mal mitteilen, dass man sich bereits beim Anwalt hat beraten lassen...

 

Ich würde mir einen Anwalt am Gerichtssitz der Verkäuferin nehmen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder