04-07-2017 09:41
Guten Morgen,
evtl. kann mir hier jemand weiterhelfen und hatte solch einen Fall auch schon mal.
Ein Käufer hat einen Fall eröffnet weil er """angeblich""" seine Ware nicht erhalten hat.
Es geht um einen Artikel den er Ende Mai gekauft hat und in der Beschreibung steht ganz klar NUR ABHOLUNG. Nun waren insegesamt 4 Termine vereinbart zu denen der Käufer nicht erschienen ist.
Der Artikel sollte bei Abholung bar bezahlt werden!
Von eBay wurde nach ein paar Tagen ein Fall eröffnet wegen eines nicht bezahlten Artikels und dann nach der entsprechenden Zeit auch geschlossen wg nicht bez.
Heute hat nun der Käufer diesen Fall eröffnet weil er seinen Artikel nicht erhalten hat.
Ich habe mit eBay tel. und mir wurde geraten einfach in der Falleröffnung auf Rücksendung des Kaufbetrages zu gehen damit der Fall zu meinen Gunsten geschlossen wird.
OK, wenn ich das aber mache erscheint dort der Kaufbetrag......
Meine Frage nun: wenn ich dann weiter gehe auf Rückerstattung senden, wird dann diesem Menschen der Kaufbetrag erstattet obwohl er ihn ja nie bezahlt hat????
Dürfte eingentlich ja nicht sein, aber bevor er nun Geld von mir bekommt was er nie gezahlt hat, dachte ich ich frage mal hier nach ob jemand schon einmal so einen Fall hatte.
Vielen Dank für´s lesen und Eure Antworten, An
@Anonymous
Steht da nicht sinngemäß "Wenn der Käufer keine Zahlung geleistet hat, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen"? Kann aber auch sein, dass ich das jetzt mit stattgegebenen Rückfrageanfragen verwechsele.
Ich persönlich würde da keine "Rückerstattung" veranlassen. Das soll mal schön der eBay-Kundendienst, notfalls in einem weiteren Gespräch, ausbaden. Mich wundert dessen Aussage, dass trotz Nichtzahlerfall eine Rücksendung veranlasst werden soll. Beim nächsten Telefonat ist vielleicht ein kompetenterer Ansprechpartner dran.
Wenn es sich um diesen Artikel hier gehandelt hat:
Ist klar und eindeutig mit "Nur Abholung" ausgeschrieben. Als Zahlweisen hast Du allerdings auch PayPal und Überweisung angeboten. Sicher, dass Du da nichts übersehen hast?
Eigentlich sollte man in einem Fall auch antworten können, irgendwo müsste da eine Nachricht des Verkäufers einfügbar sein. Dann dort einfach die Umstände beschreiben, sowohl den fehlenden Zahlungseingang als auch die ausschließlich mit Abholung angegebene Versandart. Notfalls wird Dein Käufer einen Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) hochladen müssen, der seine Zahlung belegt. Oder eine PayPal-Transaktionsnummer, wenn angeblich darüber bezahlt.
In jedem Fall musst Du aber in dem Fall reagieren und kommunizieren, was eigentlich nicht unbedingt eine Rückzahlung bedeutet.