04-12-2019 20:44
Hallo ihr Lieben!
Aktuell besteht wohl die Situation, dass trotz korrektem Ausschluss "Packstation" die Käufer eine solche als Lieferadresse bei PayPal Zahlung angeben können.
Hatte vorhin ein längeres Telefonat mit dem Kundenservice.
Das Problem ist bekannt.
Wer dennoch seine Ausschlussliste sauber pflegt muss aber nicht der Dumme sein: Es ist legitim, den Kauf danach sofort abzubrechen. Als Grund, so der freundliche Mitarbeiter: "Grund für den Abbruch: Lieferadresse des Käufers war nicht korrekt"
Nur zur Info.
Das Prozedere nervt zwar ein wenig, da man den Artikel dann neu einstellen muss und das ganze von vorne beginnt. Aber wer seinen Ausschluss korrekt pflegt (und ich habe ihn sogar zusätzlich noch als Bedigung im Artikeltext genannt), muss sich nicht nach den "nachträglichen AGBs" des Käufers richten.
Dies zur Info. 🙂
@onkel_b_1 schrieb:Es ist legitim, den Kauf danach sofort abzubrechen. Als Grund, so der freundliche Mitarbeiter: "Grund für den Abbruch: Lieferadresse des Käufers war nicht korrekt"
Na, du machst es dir aber sehr einfach @onkel_b_1
Denn nicht alles was technisch machbar ist, ist deshalb auch legitim oder seriös !
Nur weil die Möglichkeit besteht, bei PayPal Zahlung eine Lieferadresse zu nennen die du nicht akzeptierst, löst das doch nicht automatisch umgehend und so einfach den ganzen verbindlichen Kaufvertrag auf ! ! !
Da steht zunächst mal das BGB drüber (mit allen Vorgaben + Fristen) und es existiert ja wohl durchaus auch immer die Möglichkeit solche kleinen "Probleme"mit einem Käufer zu kommunizieren.
Im übrigen ist wohl kaum davon auszugehen, dass dieser "freundliche Mitarbeiter" in dem Fall die Verantwortung übernehmen wird, falls einer deiner Käufer irgendwann mal unangenehme zivilrechtliche Forderungen an dich stellen wird, weil du die Ware zwischenzeitlich einfach schnell wieder neu eingestellt und noch zum zweitenmal anderweitig verkauft hast. 
@onkel_b_1 schrieb:
Nur zur Info.
Das Prozedere nervt zwar ein wenig, da man den Artikel dann neu einstellen muss und das ganze von vorne beginnt. Aber wer seinen Ausschluss korrekt pflegt (und ich habe ihn sogar zusätzlich noch als Bedigung im Artikeltext genannt), muss sich nicht nach den "nachträglichen AGBs" des Käufers richten.
Dies zur Info. 🙂
Auch nur so zur Info @onkel_b_1
Kaufverträge sind rechtlich verbindlich, ganz egal was irgendwelche Call-Center-Mitarbeiter meinen !
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Geht es um den Acer Extensa 5230E Laptop ?
verkauft am 04. Dez. 2019 um 19:07:36 Uhr....
....... und knapp eine Stunde danach wieder neu eingestell am 04. Dez. um 20:23 Uhr
ich versteh` jetzt Dein Problem nicht:
Du bietest den DHL-Paketversand an und schließt die DHL-Packstation als Lieferanschrift aus?
etwas kirre........noch einfacher geht es (eigentlich) nicht!
Dafür bietest Du Paypal in Verbindung mit nicht-sendungsverfolgten-Versandarten an:
PP und diese Versandarten beißen sich: dat is ne Einladung zum kostenlosen Shopping-Vergnügen!
Auch Du gehörst zu den Usern die die virtuell unterschriebenen/akzeptierten PP-Nutzungsbedingungen nicht einmal gelesen geschweige denn verstanden haben.
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