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Trotz Ausschluss "Packstation" kann der Käufer eine solche angeben - aber Workaround möglich

Hallo ihr Lieben!

 

Aktuell besteht wohl die Situation, dass trotz korrektem Ausschluss "Packstation" die Käufer eine solche als Lieferadresse bei PayPal Zahlung angeben können.

Hatte vorhin ein längeres Telefonat mit dem Kundenservice.

Das Problem ist bekannt.

 

Wer dennoch seine Ausschlussliste sauber pflegt muss aber nicht der Dumme sein: Es ist legitim, den Kauf danach sofort abzubrechen.  Als Grund, so der freundliche Mitarbeiter: "Grund für den Abbruch: Lieferadresse des Käufers war nicht korrekt"

 

Nur zur Info.

 

Das Prozedere nervt zwar ein wenig, da man den Artikel dann neu einstellen muss und das ganze von vorne beginnt. Aber wer seinen Ausschluss korrekt pflegt (und ich habe ihn sogar zusätzlich noch als Bedigung im Artikeltext genannt), muss sich nicht nach den "nachträglichen AGBs" des Käufers richten.

 

Dies zur Info. 🙂

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@onkel_b_1  schrieb:

Es ist legitim, den Kauf danach sofort abzubrechen.  Als Grund, so der freundliche Mitarbeiter: "Grund für den Abbruch: Lieferadresse des Käufers war nicht korrekt"



 

 

Na, du machst es dir aber sehr einfach @onkel_b_1 

 

Denn nicht alles was technisch machbar ist, ist deshalb auch legitim oder seriös !

 

Nur weil die Möglichkeit besteht, bei PayPal Zahlung eine Lieferadresse zu nennen die du nicht akzeptierst, löst das doch nicht automatisch umgehend und so einfach den ganzen verbindlichen Kaufvertrag auf ! ! !

 

Da steht zunächst mal das BGB drüber (mit allen Vorgaben  + Fristen) und es existiert ja wohl durchaus auch immer die Möglichkeit solche kleinen  "Probleme"mit einem Käufer zu kommunizieren.

 

Im übrigen ist wohl kaum davon auszugehen, dass dieser "freundliche Mitarbeiter" in dem Fall die Verantwortung übernehmen wird, falls einer deiner Käufer irgendwann mal unangenehme zivilrechtliche Forderungen an dich stellen wird, weil du die Ware zwischenzeitlich einfach schnell wieder neu eingestellt und noch zum zweitenmal anderweitig verkauft hast.

 

 

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