21-05-2019 18:26
Normalerweise biete ich bei unseriös hohen Versandkosten nicht. Nachdem ein anderer Bieter sein Gebot zurückgezogen hatte, habe ich aber bemerkt, dass bei einem Artikel knappe 90 Euro Versand angegeben sind, um den Artikelpreis selbst entsprechend niedrig zu halten.
Wie geht man in so einem Fall vor, wenn man vom Kauf zurücktreten will?
Ich finde keine Möglichkeit direkt zurückzutreten...
Machen wir es kurz:
Bei diesem Gebotsverlauf bist Du nicht zur Abnahme verpflichtet.
Dein letztes Gebot stammt vom 12.05.2019, 19:53 Uhr.
Irgendein anderer Interessent hat am 17.05.2019 für 35,63 € geboten und am 19.05.2019 das Höchstgebot zurückgezogen.
Sollte Dein persönliches Höchstgebot unter eben den 35,63 € gelegen haben (wovon wohl auszugehen wäre, da der andere Bieter sonst nicht sein Höchstgebot hätte zurücknehmen müssen),
dann bist Du nicht mehr zur Abnahme verpflichtet, weil Dein älteres Höchstgebot übertrumpft wurde.
Denn niemand kann von Dir verlangen, sich nach überbotenem eigenem Höchstgebot keinen Alternativ-Artikel zuzulegen, bis das Angebot beendet ist.
Einmal überboten bedeutet: Du bist raus aus dem Rennen, wenn Du nicht mehr nachlegst.
§6, Absatz 7 der eBay-AGB:
Ich würde immer ehrlich und offen damit umgehen und ihn darauf hinweisen.
Meine persönliche Ansicht.
Egal ob der mit den Versandkosten schummelt oder was auch immer das sollte.
Unnötig auf sein Geld warten, vielleicht noch einen Nichtzahlerfall eröffnend,
das muss nicht sein und kostet auch nur Deine Energie.
Wobei zu vermuten wäre, dass er sich mit allen Wassern gewaschen wähnt und trotzdem mit einem Nichtzahlerfall sein Glück versucht.
Ich würde das zudem über den telefonischen eBay-Kundenservice klären.
Bin mir nämlich nicht ganz so sicher, ob die eBay-Automatismen
a) zwangsläufig eine solche Falleröffnung verhindern,
b) deshalb automatisch einen Nichtzahler-Eintrag verhindern,
c) überhaupt eine korrekte Lösung vorhalten.
Ein Kaufabbruch auf Käuferwunsch hin wäre auch nicht die exakte Lösung (entstehen da dem Käuferkonto Mängel?), weil der Kauf nach den eBay-AGB schlicht nicht zustande kam,
genausowenig wie ein einfacher Kaufabbruch durch den Verkäufer, weil der u.U. für die Gebotsrücknahme auch nix kann und seinem Konto dadurch ein Mangel entstünde.
Provision für einen unterm Strich unverkauften Artikel wird der bestimmt auch nicht zahlen wollen.
Hallo @b-sucher
Wiederrufen kannst du nur bei einem gewerblichen Händler.
Wie das geht steht da im Angebot.
Bei einem privaten musst du bezahlen oder er lässt dich
als Nichtzahler verwarnen.
Gruß
Nachdem ein anderer Bieter sein Gebot zurückgezogen hatte, habe ich aber bemerkt, dass bei einem Artikel knappe 90 Euro Versand angegeben sind.
Frage ist...bist Du erst Höchstbieter geworden nach dem Gebotsrückzieher oder warst Du es vorher schon?
Im ersten Fall wärest Du nicht verpflichtet den Artikel zu bezahlen.Im zweiten schon.
Nenn doch einmal die Artikelnummer.