24-07-2013 19:47
Hallo liebes Forum....
ich habe am Samstag 20.07.13 einen Artikel ersteigert und noch nicht bezahlt, bis zum heutigen Tag das
Geld noch nicht überwiesen.
Normalerweiseüberweise ich immer sofort, aber nur dieses Mal nicht.
Ich bin auch davon ausgegangen, dass man als Käufer schon seine 7 Tage Bezahlungsfrist hat.
Heute (24.07.) hat der VK dann einen Fall eröffnet, weil ich nicht bezahlt habe.
Finde das reichlich übertrieben....
was meint ihr ?
liebe Grüße an alle 🙂
um auch uns als verkäufer hier mal richtg hin zustelen... ja es ist richtig einen fall zueröffnen den ich möchte die ware los schicken und nciht ewig warten müssen..
Gebe dir ja Recht, natürlich hat ein Käufer umgehend zu zahlen...aber nach 4 Tagen einen Fall zu eröffnen geht in manchen Fällen gewaltig nach hinten los und schlägt sich nicht zuletzt in den (Sternchen)bewertungen deutlich nieder. Sinnvoller ist es, seinen Käufern gleich eine Zahlungsfrist im Angebot zu nennen (bei meinen Angeboten sind das 7 Werktage). Ist bis dahin keine Zahlung erfolgt, frage ich nach ca. 10 Tagen höflich nach, ob es ein Problem gibt (Zahlendreher, Zahlung übersehen o.ä.). In den meisten Fällen geht dann spätestens die Zahlung ein. Erst wenn dann nichts erfolgt, werden härtere Geschütze aufgefahren (Meldung bei Ebay, Einschreiben mit Zahlungsfrist - 10 Werktage - alternativ Kaufvertragskündigung).
Bei Ebay zu verkaufen, heißt eben auch, einfach etwas gelassener sein und einen langen Atem haben.