11-02-2020 18:46
Hallo,
ich habe für 150,00€ einen Artikel ersteigert. Zuvor habe ich dem Verkäufer bereits einen Preisvorschlag gesendet, auf den er Antwortete, mindestens 200,00€ dafür haben zu wollen. Bei Auktionsende war ich mit 150,00€ (war als Startgebot angegeben) höchstbietender. Ich habe den Artikel bezahlt und nach drei Tagen das Geld zurückbekommen, mit der Begründung, dass der Artikel nicht geliefert werden kann, weil er vom Hund angekanbbert wurde. Dies ist jedoch offensichtlich nur eine Ausrede, da der erwünschte Preis nicht erreicht wurde. Auf Nachfrage reagiert der Verkäufer nicht mehr und Ebay kann ich nicht einschalten, da diese angeben, dass ein Zahlungsproblem vorlliegt. Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer zur Lieferung oder Schadenersatz zu Verpflichten? Immerhin habe ich durch die Auktion einen gültigen Kauffvertrag abgeschlossen und dass der Artikel zu günstig versteigert wurde ist kein anerkannter Grund, vom Vertrag zurückzutreten.
Danke für eure Hilfe!
@sophire-9 schrieb:Hallo,
ich habe für 150,00€ einen Artikel ersteigert. Zuvor habe ich dem Verkäufer bereits einen Preisvorschlag gesendet, auf den er Antwortete, mindestens 200,00€ dafür haben zu wollen. Bei Auktionsende war ich mit 150,00€ (war als Startgebot angegeben) höchstbietender. Ich habe den Artikel bezahlt und nach drei Tagen das Geld zurückbekommen, mit der Begründung, dass der Artikel nicht geliefert werden kann, weil er vom Hund angekanbbert wurde. Dies ist jedoch offensichtlich nur eine Ausrede, da der erwünschte Preis nicht erreicht wurde. Auf Nachfrage reagiert der Verkäufer nicht mehr und Ebay kann ich nicht einschalten, da diese angeben, dass ein Zahlungsproblem vorlliegt.
Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer zur Lieferung oder Schadenersatz zu Verpflichten?
Immerhin habe ich durch die Auktion einen gültigen Kauffvertrag abgeschlossen und dass der Artikel zu günstig versteigert wurde ist kein anerkannter Grund, vom Vertrag zurückzutreten.
Danke für eure Hilfe!
Nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer oder verlink den Artikel in den Beitrag......
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@sophire-9
auch wenn du noch einmal das Geld schickst, es wird zurückkommen ..
dass du in Vorleistung gehst, wenn du einen Anwalt beauftragst, weißt du sicherlich ..
weder du noch Ebay können den Verkäufer dazu bringen, an dich zu verkaufen.
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