11-02-2020 18:46
Hallo,
ich habe für 150,00€ einen Artikel ersteigert. Zuvor habe ich dem Verkäufer bereits einen Preisvorschlag gesendet, auf den er Antwortete, mindestens 200,00€ dafür haben zu wollen. Bei Auktionsende war ich mit 150,00€ (war als Startgebot angegeben) höchstbietender. Ich habe den Artikel bezahlt und nach drei Tagen das Geld zurückbekommen, mit der Begründung, dass der Artikel nicht geliefert werden kann, weil er vom Hund angekanbbert wurde. Dies ist jedoch offensichtlich nur eine Ausrede, da der erwünschte Preis nicht erreicht wurde. Auf Nachfrage reagiert der Verkäufer nicht mehr und Ebay kann ich nicht einschalten, da diese angeben, dass ein Zahlungsproblem vorlliegt. Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer zur Lieferung oder Schadenersatz zu Verpflichten? Immerhin habe ich durch die Auktion einen gültigen Kauffvertrag abgeschlossen und dass der Artikel zu günstig versteigert wurde ist kein anerkannter Grund, vom Vertrag zurückzutreten.
Danke für eure Hilfe!
Ähhhhhh
und wo ist nun genau dein Problem ???? ![]()
Du hast was erstanden und bezahlt und dann auch noch den überwiesenen Betrag zurück bekommen - heißt für mich - is doch alles perfekt !!
OK, Du hast zwar nicht die Ware erhalten, aber hej, er war immerhin so kulant und hat das Geld postumwendent an dich erstattet.
Ganz gleich, ob seine Wunschsumme erreicht wurde oder nicht.
Selbst wenn er gerne mehr dafür bekommen hätte, - gibt ja zig Möglichkeiten, sowas in die Tat umzusetzen.
Verstehe somit also leider nicht so ganz dein Problem, sry
Das mag auf den ersten Blick sehr phantasievoll klingen...
Bitte den VK um Bilder des angeknabberten Artikels.
Dann schreib ihm, er hätte als Hundebesitzer doch sicherlich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die den Schaden an dem verkauften Artikel tägt.
Dann schickst Du ihm den Link, daß der Verkauf bindend ist - ab Abgabe des ersten Gebotes.
(Er hatte den ja schon mehrfach wiedereingestellt... )
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
Da Du ja bezahlt hattest ...
Deine Pflicht ist erfüllt.
Dann meldest Du einen nicht erhaltenen Artikel.
Setze ihn per Frist Verzug - Mahnschreiben etc.
Bei mir hat es vor kurzem (Auktionsabbruch mit gleichem Grund in 2 Fällen) funktioniert.
Wenn es nicht klappt, hast Du zumindest alles versucht.
@sophire-9 schrieb:Hallo,
ich habe für 150,00€ einen Artikel ersteigert. Zuvor habe ich dem Verkäufer bereits einen Preisvorschlag gesendet, auf den er Antwortete, mindestens 200,00€ dafür haben zu wollen. Bei Auktionsende war ich mit 150,00€ (war als Startgebot angegeben) höchstbietender. Ich habe den Artikel bezahlt und nach drei Tagen das Geld zurückbekommen, mit der Begründung, dass der Artikel nicht geliefert werden kann, weil er vom Hund angekanbbert wurde. Dies ist jedoch offensichtlich nur eine Ausrede, da der erwünschte Preis nicht erreicht wurde. Auf Nachfrage reagiert der Verkäufer nicht mehr und Ebay kann ich nicht einschalten, da diese angeben, dass ein Zahlungsproblem vorlliegt.
Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer zur Lieferung oder Schadenersatz zu Verpflichten?
Immerhin habe ich durch die Auktion einen gültigen Kauffvertrag abgeschlossen und dass der Artikel zu günstig versteigert wurde ist kein anerkannter Grund, vom Vertrag zurückzutreten.
Danke für eure Hilfe!
Nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer oder verlink den Artikel in den Beitrag......
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@sophire-9
auch wenn du noch einmal das Geld schickst, es wird zurückkommen ..
dass du in Vorleistung gehst, wenn du einen Anwalt beauftragst, weißt du sicherlich ..
weder du noch Ebay können den Verkäufer dazu bringen, an dich zu verkaufen.
Feedback abgeben - Beispiel: ["ROT"] - Der Verkäufer hat den Verkauf abgelehnt.
Hallo @sophire-9
Klar kannst due den Artikel einklagen.
Aber das geht natürlich nicht mit einer Mail vom Sofa aus.
Bist du bereit wirklich was zu unternehmen?