11-02-2020 18:46
Hallo,
ich habe für 150,00€ einen Artikel ersteigert. Zuvor habe ich dem Verkäufer bereits einen Preisvorschlag gesendet, auf den er Antwortete, mindestens 200,00€ dafür haben zu wollen. Bei Auktionsende war ich mit 150,00€ (war als Startgebot angegeben) höchstbietender. Ich habe den Artikel bezahlt und nach drei Tagen das Geld zurückbekommen, mit der Begründung, dass der Artikel nicht geliefert werden kann, weil er vom Hund angekanbbert wurde. Dies ist jedoch offensichtlich nur eine Ausrede, da der erwünschte Preis nicht erreicht wurde. Auf Nachfrage reagiert der Verkäufer nicht mehr und Ebay kann ich nicht einschalten, da diese angeben, dass ein Zahlungsproblem vorlliegt. Gibt es eine Möglichkeit den Verkäufer zur Lieferung oder Schadenersatz zu Verpflichten? Immerhin habe ich durch die Auktion einen gültigen Kauffvertrag abgeschlossen und dass der Artikel zu günstig versteigert wurde ist kein anerkannter Grund, vom Vertrag zurückzutreten.
Danke für eure Hilfe!
Das mag auf den ersten Blick sehr phantasievoll klingen...
Bitte den VK um Bilder des angeknabberten Artikels.
Dann schreib ihm, er hätte als Hundebesitzer doch sicherlich eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die den Schaden an dem verkauften Artikel tägt.
Dann schickst Du ihm den Link, daß der Verkauf bindend ist - ab Abgabe des ersten Gebotes.
(Er hatte den ja schon mehrfach wiedereingestellt... )
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
Da Du ja bezahlt hattest ...
Deine Pflicht ist erfüllt.
Dann meldest Du einen nicht erhaltenen Artikel.
Setze ihn per Frist Verzug - Mahnschreiben etc.
Bei mir hat es vor kurzem (Auktionsabbruch mit gleichem Grund in 2 Fällen) funktioniert.
Wenn es nicht klappt, hast Du zumindest alles versucht.