27-01-2019 03:56
Schick dem Verkäufer ein Einschreiben und eine Aufstellung Deiner vergeblichen Aufwendungen. Mache ihn darauf aufmerksam, dass er sich genau wie Du an die im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen halten muß (!) und Du diese Kosten plus die Aushändigung des Artikels ( falls Du den überhaupt noch willst ) notfalls gerichtlich einklagen wirst. Setze ihm eine Frist von 2 Wochen, Dir Kosen ( und ggf. bezahlten Kaufpreis ) zurückzuerstatten. Danach kannst Du bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht klagen.