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Versand vor Zahlungseingang, eigentlich Widerruf

madmaidde-de
Auf Erkundungstour

Hallo,

 

habe am Freitag fühen Abend Schnüre erworben und die Kaufabwicklung (Überweisng) abgeschlossen. Nur war ich selber verdammt dämlich und habe nicht bedacht, dass 1m zu kurz ist, wollte also Widerrufen und dafür eine längere aus dem Sortiment auswählen.

 

Jedoch habe ich aus Zeitmangel den Verkäufer erst später kontaktieren wollen. Definitiv mein Fehler - kann ich in Zukunft nicht nochmal bringen.

 

Nun war jedoch bereits am Samstag morgen (wie er das gemacht hat keine Ahnung) der Umschlag mit den Schnüren in meinem Briefkasten. Habe nun selber diese mit einem Brief und einer zusätzlichen Briefmarke (90cent - so wie er es auch an mich gesendet hat) wieder zurück gesendet, da ich bei einem solchen Service den Verkäufer auch nicht vor dem Kopf stoßen wollte.

 

Meine Frage ist (da mein Chef sich auch nicht sicher war), ob der Verkäufer daran gebunden die Zahlung abzuwarten, auch bei Kleinbeträge, oder tut der Zahlungseingang zur Kaufabwicklung nichts zur Sache (klar ich bin nach Bestellen verpflichtet zu zahlen, aber muss er die Zahlung abwarten bevor er liefert)?

 

Sprich hätte ich jetzt da ich ja eigendlich Widerrufen wollte bevor der Artikel versendet wird und der Artikel trotzdem binnen 12 Stunden bei mir war den Rückversand den Verkäufer "aufbürden" können, da ich ja meinen Teil des Vertrages noch nicht eingehalten habe (Kann es mir nicht vorstellen, da das ja schon ziemlich ar***ig wäre)?

 

Die Frage ist eher generell gestellt, hier geht es um Kleinstbeträge, - da wäre es mir den Stress nicht Wert mich evtl. mit dem Verkäufer zu zanken.

 

Nur wie würde das bei Artikeln aussehen, die etwas teurere Versandoptionen haben?

-Wenn man fies wäre _könnte_ man das meiner Meinung nach ja schon als dezentes Aufdrängen der Ware ansehen, weil der Kunde sich dann, aufgrund der Tatsache, dass es nur ein paar cent mehr wären, sagt, "bevor ich das jetzt zurück sende behalte ich es lieber und zahle es komplett", was ja eigendlich nicht so die feine englische Art wäre.

 

Auftragsnummer  380295500977

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Rechtlich betrachtet eine interessante Frage. Ein evtl. Schaden wie bei dir, der aus einer Konstellation durch einen Versand vor Zahlungserhalt entsteht, kann nicht geltend gemacht werden. Voraussetzung wäre, dass eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gegeben ist, also ein Pflichtverstoß, eine Schutzpflichtverletzung oder eine unerlaubte Handlung seitens des Verkäufers vorliegt, was hier definitiv nicht der Fall ist.

Rechtlich betrachtet hat der Verkäufer auf sein Recht verzichtet, erst nach Zahlungseingang zu liefern - daraus kann nur dann Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn er damit bewusst und vorsätzlich hätte Schaden verursachen wollen.

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