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Ware kam defekt beim Käufer an, was nun?

Hallo, ich habe 2 Probleme mit einem privat verkauften Artikel.

1.

Ich habe ein Bild mit 4 Bozener Keramikengel eingestellt. Zwischenzeitlich habe ich allerdings einen der 4 verkauft. Darauf habe ich in der Textbeschreibung dick und fett hingewiesen.

2.

Ich habe die Engel mit Luftpolsterfolien und anderem Verpackungsmateriel ordentlich verpackt. Die Ware kam allerdings beschädigt an. 2 der 3 Engel sind kaputt. Die Verkäuferin hat mir Bilder von den defekten Engel gesendet ( Aber nicht von dem karton ). Sie will jetzt das Geld zurück.

zu 1:

Habe ich mich richtig verhalten? Schließlich habe ich in dem Text einwandfrei klar gemacht, dass nur noch 3 Engel zum Verkauf stehen.

 

zu 2:

Die Käuferin hat bereits über Ebay ein Rückgabeantrag gestellt und ich soll mich binnen 3 Tagen zu dem Fall äußern. Ich bin mir keiner Schuld bewußt und mir stellt sich die Frage, liegt die Haftung auf Seite des Verkäufers, wenn die Ware einwandfrei verpackt wurde und diese während des Versands ( oder beim Auspacken des Käufers ) beschädigt wurde?

 

Über eine schnelle und fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße

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@schnuff_007  schrieb:

Hallo, ich habe 2 Probleme mit einem privat verkauften Artikel.

1.

Ich habe ein Bild mit 4 Bozener Keramikengel eingestellt. Zwischenzeitlich habe ich allerdings einen der 4 verkauft. Darauf habe ich in der Textbeschreibung dick und fett hingewiesen.

2.

Ich habe die Engel mit Luftpolsterfolien und anderem Verpackungsmateriel ordentlich verpackt. Die Ware kam allerdings beschädigt an. 2 der 3 Engel sind kaputt. Die Verkäuferin hat mir Bilder von den defekten Engel gesendet ( Aber nicht von dem karton ). Sie will jetzt das Geld zurück.

zu 1:

Habe ich mich richtig verhalten? Schließlich habe ich in dem Text einwandfrei klar gemacht, dass nur noch 3 Engel zum Verkauf stehen.

 

zu 2:

Die Käuferin hat bereits über Ebay ein Rückgabeantrag gestellt und ich soll mich binnen 3 Tagen zu dem Fall äußern. Ich bin mir keiner Schuld bewußt und mir stellt sich die Frage, liegt die Haftung auf Seite des Verkäufers, wenn die Ware einwandfrei verpackt wurde und diese während des Versands ( oder beim Auspacken des Käufers ) beschädigt wurde?

 

Über eine schnelle und fundierte Antwort wäre ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße


Servus @schnuff_007 

 

Ich finde nicht,

dass Du Dich richtig verhalten hast.

Du hast als Festpreisangebot eingestellt

und hast das Angebot ja auch um einen weiteren Satz ergänzen können.

Du hättest das Angebot auch beenden,

überarbeiten und entsprechend NEU einstellen können.

 

Das wäre fair gewesen.

 

Viele Käufer lesen ein Angebot,

beoabchten es

und schauen dann nicht mehr auf die AB.

Das mag man falsch finden,

aber Tatsache ist,

dass man als VK für das Angebot verantwortlich ist

und dieser Verlauf so nicht hätte sein müssen.

 

Bilder sind Teil des Angebots.

Vielleicht kauft jemand GENAU vier Engel,

weil er sie zur Adventszeit aufstellen möchte.

 

 

Hohlkörper richtig zu verpacken,

ist gar nicht so einfach.

Es reicht eben NICHT,

sie dick zu umwickeln!
Dazu muss man den Hohlraum fest auspolstern.

 

Wirklich gute Hinweise findet man hier,

wenn es um das Verpacken von Geschirr und anderen zerbrechlichen Artikeln geht.

http://www.porzellanfieber.de/Hintergrund_Porzellan_Polstern-Packen-Versenden.html

 

Wenn mit Paypal bezahlt worden ist,

wird PP das Geld auch wegen des mit Fotos belegten Schadens erstatten.

 

Man kann freilich immer behaupten,

ein kleiner Knautscher am Karton wäre ein Versandschaden

für den der Dienstleister haftbar zu machen sei.

Aber nach meiner Erfahrung braucht es schon heftigste Knautschungen,

um eine richtig gut verpackte Ware zu beschädigen.

 

Auch kann man nie wissen,

ob einem K die Ware runterfällt,

wenn er sie entnimmt.

Aber dann darfst Du halt nichts per Versand verkaufen.

 

 

 

Mit Rückgabe hat das nichts zu tun, es geht hier ja um die Beschädigung. Zumindest wenn die Ware mit PayPal bezahlt wurde, wird die Käuferin kein Problem haben, hier einen Käuferschutzfall durchzusetzen. Das hätte Sie eigentlich (aus ihrer Sicht) gleich machen müssen, und keine Rückgabeanfrage stellen.

 

Dem Versanddienstleister gegenüber musst Du als Versender (und damit Auftaggeber) den Versandschaden reklamieren. Die Käuferin hätte sich eigentlich auch bei DHL melden sollen, bei offensichtlich beschädigtem Karton die Annahme verweigern - hoffentlich sind mindestens Fotos gemacht wurden.

Einen Versandschaden bei DHL durchzusetzen ist nicht einfach, die Anforderungen an die Verpackung sind sehr hoch. Sofern du aber wirklich, wie Du sagst, alle einwandfrei verpackt hast (Hohlkörper ausgestopft, Figuren umwickelt und in der Innenverpackung fixiert, innenverpackung gepolstert in einen Umkarton gesteckt, alles fotografisch dokumentiert) kannst Du Dir Chancen auf die Erstattung ausmachen, dann greift die Versandversicherung.

Hast Du die Engel als Paket im Paket mit einer Innenpolsterung aus Knallfolie ( nicht Papier! ) und zusätzlicher Polsterung zwischen den beiden Paketen auf allen 6 Seiten verpackt?

Wenn nicht, hast Du ein Verpackungsproblem kreiert. Du schuldest Deinem Kunden eine sichere Verpackung!

Also wäre eine dicke Entschuldigung und sofortige Rückerstattung des Gesamtbetrags angesagt.

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