18-10-2018 21:16
Ich habe vor fast vier Wochen bei dem Mitglied "Heimwerkerhandel88" eine Maschine gekauft und am selben Tag mit Paypal bezahlt .
Nachdem keine Versandmitteilung des Verkäufers kam und absehbar war, daß die Maschine für meine Anwendung nicht mehr rechtzeitig ankommen würde, habe ich Verkäufer um Rückabwicklung gebeten.
Einige Zeit später schreibt er mir trotzdem, er habe die Maschine angeblich verschickt, er sei Privatverkäufer, obwohl er "Heimwerkerhandel88" heißt.
Er lehnt also ab und ebay schließt die Rückgabeanfrage.
Die Maschine kommt dann aber nicht. Nach über drei Wochen meldet der Paketdienst immer noch "Not yet received by carrier". Paypal und ebay Kundenservice sind nicht mehr nutzbar, da meine erste Rückabwicklunganfrage (vor Versand der Maschine) geschlossen wurde.
Was kann man machen, außer eine Klage einzureichen?
@placker schrieb:Ich habe vor fast vier Wochen bei dem Mitglied "Heimwerkerhandel88" eine Maschine gekauft und am selben Tag mit Paypal bezahlt .
Nachdem keine Versandmitteilung des Verkäufers kam und absehbar war, daß die Maschine für meine Anwendung nicht mehr rechtzeitig ankommen würde, habe ich Verkäufer um Rückabwicklung gebeten.
Einige Zeit später schreibt er mir trotzdem, er habe die Maschine angeblich verschickt, er sei Privatverkäufer, obwohl er "Heimwerkerhandel88" heißt.
Er lehnt also ab und ebay schließt die Rückgabeanfrage.
Die Maschine kommt dann aber nicht. Nach über drei Wochen meldet der Paketdienst immer noch "Not yet received by carrier". Paypal und ebay Kundenservice sind nicht mehr nutzbar, da meine erste Rückabwicklunganfrage (vor Versand der Maschine) geschlossen wurde.
Was kann man machen, außer eine Klage einzureichen?
Servus @placker
Bevor ich zum Vorgehen was sage:
Wie kann ein langjähriges Mitglied nicht erkennen,
ob er bei einem privaten oder gewerblichen Anbieter kauft ?
Sieht die Verkaufsaktivität bei dem VK eher gewerblich aus ?
Aber sicher doch.
Nur - dann ist er mit der Angabe seines Verkäuferstatus schon einmal nicht korrekt,
woher weiß ich da,
wobei der es sonst noch so nicht so genau nimmt ?
Diese Rückgabe von Ebay ist eine Falle,
in die viele Nutzer tappen,
fürchte ich.
Da wird Rückgabe angeklickt,
wenn man eigentlich zurücktreten will,
oder wenn man eigentlich einen Nichterhalt oder einen fehlerhaften Artikel melden will.
Jetzt würde ich mir erst einmal die E-Mail mit der Anschrift des Verkäufers heraussuchen.
Dann würde ich den Namen mal googeln,
anschließend die Anschrift ohne den Namen...
und dann schaust Du mal,
was Du danach weißt.
An die Anschrift eine datierte Frist zur Lieferung setzen.
Einschreiben Einwurf ist ein Anfang.
Darin würde ich mitteilen,
was folgte,
wenn er nicht liefert...
Rücktritt, Kaufpreiserstattung wird gefordert,
Verlangen mit Gerichtsvollzieher zugestellt (auf seine Kosten),
dann Mahnbescheid ....
und so weiter.
Mal die Gebühren heraussuchen und ihm vorrechnen
und bei Gelegenheit seinen Namen mal in den Insolvenzbekanntmachungen suchen.
Anzeige erstatten und dann schaust Du mal.