Ware nach 3 Wochen nicht gekommen, Paypal Garantie wirkungslos

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18-10-2018 21:16
Ich habe vor fast vier Wochen bei dem Mitglied "Heimwerkerhandel88" eine Maschine gekauft und am selben Tag mit Paypal bezahlt .
Nachdem keine Versandmitteilung des Verkäufers kam und absehbar war, daß die Maschine für meine Anwendung nicht mehr rechtzeitig ankommen würde, habe ich Verkäufer um Rückabwicklung gebeten.
Einige Zeit später schreibt er mir trotzdem, er habe die Maschine angeblich verschickt, er sei Privatverkäufer, obwohl er "Heimwerkerhandel88" heißt.
Er lehnt also ab und ebay schließt die Rückgabeanfrage.
Die Maschine kommt dann aber nicht. Nach über drei Wochen meldet der Paketdienst immer noch "Not yet received by carrier". Paypal und ebay Kundenservice sind nicht mehr nutzbar, da meine erste Rückabwicklunganfrage (vor Versand der Maschine) geschlossen wurde.
Was kann man machen, außer eine Klage einzureichen?
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Wenn du den Käuferschutz von Ebay/Paypal in Anspruch nehmen willst, dann musst du schon den richtigen Fall öffnen.
Wenn man einen Artikel nicht erhalten hat, dann öffnet man keine Rückgabe, sondern meldet einen nicht erhaltenen Artikel. Eine Rückgabe öffnet man, wenn man was zurückgeben will. Das geht ja schlecht, wenn man das was man zurückgeben will, noch gar nicht hat - oder?
Dadurch, dass du den Falschen Weg eingeschlagen hast, kannst du den Käuferschutz jetzt vergessen. Man kann ur einen Fall pro Artikel öffnen.
Dir bleibt jetzt z.B. der Weg zur Polizei - Anzeige wegen aller in Frage kommenden Straftaten.
Wie Dein Verkäufer sich nennt, das ist egal - angemeldet ist der hier als Privat-Verkäufer. Bei Privat-Verkäufern mit einem derartigen Sortiment an Neuware kauft man einfach nicht. Aber auch ein angeblicher Privat-Verkäufer muss liefern, was er verkauft hat. Tut er das nicht, muss er mit ner Anzeige rechnen.
Vielleicht bewegt ihn ja die Anzeige oder die Vorladung der Polizei dazu, den Artikel zu versenden oder wenigstens das Geld zurückzuzahlen. Wenn nicht, dann kannst du ihn immer noch verklagen. Dabei läufst Du aber Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn beim Verkäufer nichts zu holen ist.
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Ja das war wohl ein Fehler. Als ich Verkäufer um Rückabwicklung bat, war es noch zu früh, um sich über einen nicht erhaltenen Artikel zu beschweren. war mich nicht bekannt, daß es nur einen Fall pro Artikel geben darf. (es können sich ja durchaus verschiedene Problem nacheinander ergeben). Werde wohl Gerichtsweg gehen müssen. Besten Dank.
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@placker schrieb:Ich habe vor fast vier Wochen bei dem Mitglied "Heimwerkerhandel88" eine Maschine gekauft und am selben Tag mit Paypal bezahlt .
Nachdem keine Versandmitteilung des Verkäufers kam und absehbar war, daß die Maschine für meine Anwendung nicht mehr rechtzeitig ankommen würde, habe ich Verkäufer um Rückabwicklung gebeten.
Einige Zeit später schreibt er mir trotzdem, er habe die Maschine angeblich verschickt, er sei Privatverkäufer, obwohl er "Heimwerkerhandel88" heißt.
Er lehnt also ab und ebay schließt die Rückgabeanfrage.
Die Maschine kommt dann aber nicht. Nach über drei Wochen meldet der Paketdienst immer noch "Not yet received by carrier". Paypal und ebay Kundenservice sind nicht mehr nutzbar, da meine erste Rückabwicklunganfrage (vor Versand der Maschine) geschlossen wurde.
Was kann man machen, außer eine Klage einzureichen?
Servus @placker
Bevor ich zum Vorgehen was sage:
Wie kann ein langjähriges Mitglied nicht erkennen,
ob er bei einem privaten oder gewerblichen Anbieter kauft ?
Sieht die Verkaufsaktivität bei dem VK eher gewerblich aus ?
Aber sicher doch.
Nur - dann ist er mit der Angabe seines Verkäuferstatus schon einmal nicht korrekt,
woher weiß ich da,
wobei der es sonst noch so nicht so genau nimmt ?
Diese Rückgabe von Ebay ist eine Falle,
in die viele Nutzer tappen,
fürchte ich.
Da wird Rückgabe angeklickt,
wenn man eigentlich zurücktreten will,
oder wenn man eigentlich einen Nichterhalt oder einen fehlerhaften Artikel melden will.
Jetzt würde ich mir erst einmal die E-Mail mit der Anschrift des Verkäufers heraussuchen.
Dann würde ich den Namen mal googeln,
anschließend die Anschrift ohne den Namen...
und dann schaust Du mal,
was Du danach weißt.
An die Anschrift eine datierte Frist zur Lieferung setzen.
Einschreiben Einwurf ist ein Anfang.
Darin würde ich mitteilen,
was folgte,
wenn er nicht liefert...
Rücktritt, Kaufpreiserstattung wird gefordert,
Verlangen mit Gerichtsvollzieher zugestellt (auf seine Kosten),
dann Mahnbescheid ....
und so weiter.
Mal die Gebühren heraussuchen und ihm vorrechnen
und bei Gelegenheit seinen Namen mal in den Insolvenzbekanntmachungen suchen.
Anzeige erstatten und dann schaust Du mal.
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Sorry ... Mein Fehler .
Der Versanddienstleister hat noch nicht übenommen .
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@placker schrieb:Ich habe vor fast vier Wochen bei dem Mitglied "Heimwerkerhandel88" eine Maschine gekauft und am selben Tag mit Paypal bezahlt .
Nachdem keine Versandmitteilung des Verkäufers kam und absehbar war, daß die Maschine für meine Anwendung nicht mehr rechtzeitig ankommen würde, habe ich Verkäufer um Rückabwicklung gebeten.
Einige Zeit später schreibt er mir trotzdem, er habe die Maschine angeblich verschickt, er sei Privatverkäufer, obwohl er "Heimwerkerhandel88" heißt.
Er lehnt also ab und ebay schließt die Rückgabeanfrage.
Die Maschine kommt dann aber nicht. Nach über drei Wochen meldet der Paketdienst immer noch "Not yet received by carrier". Paypal und ebay Kundenservice sind nicht mehr nutzbar, da meine erste Rückabwicklunganfrage (vor Versand der Maschine) geschlossen wurde.
Was kann man machen, außer eine Klage einzureichen?
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Die Meldung die bekommst heißt doch aber nichts weiter als dass die Sendung vom Versanddienstleister übernommen wurde .
Was willst du also noch vom Verkäufer ?
Der Versanddienstleister ist dein Ansprechpartner .