18-10-2018 21:16
Ich habe vor fast vier Wochen bei dem Mitglied "Heimwerkerhandel88" eine Maschine gekauft und am selben Tag mit Paypal bezahlt .
Nachdem keine Versandmitteilung des Verkäufers kam und absehbar war, daß die Maschine für meine Anwendung nicht mehr rechtzeitig ankommen würde, habe ich Verkäufer um Rückabwicklung gebeten.
Einige Zeit später schreibt er mir trotzdem, er habe die Maschine angeblich verschickt, er sei Privatverkäufer, obwohl er "Heimwerkerhandel88" heißt.
Er lehnt also ab und ebay schließt die Rückgabeanfrage.
Die Maschine kommt dann aber nicht. Nach über drei Wochen meldet der Paketdienst immer noch "Not yet received by carrier". Paypal und ebay Kundenservice sind nicht mehr nutzbar, da meine erste Rückabwicklunganfrage (vor Versand der Maschine) geschlossen wurde.
Was kann man machen, außer eine Klage einzureichen?
Wenn du den Käuferschutz von Ebay/Paypal in Anspruch nehmen willst, dann musst du schon den richtigen Fall öffnen.
Wenn man einen Artikel nicht erhalten hat, dann öffnet man keine Rückgabe, sondern meldet einen nicht erhaltenen Artikel. Eine Rückgabe öffnet man, wenn man was zurückgeben will. Das geht ja schlecht, wenn man das was man zurückgeben will, noch gar nicht hat - oder?
Dadurch, dass du den Falschen Weg eingeschlagen hast, kannst du den Käuferschutz jetzt vergessen. Man kann ur einen Fall pro Artikel öffnen.
Dir bleibt jetzt z.B. der Weg zur Polizei - Anzeige wegen aller in Frage kommenden Straftaten.
Wie Dein Verkäufer sich nennt, das ist egal - angemeldet ist der hier als Privat-Verkäufer. Bei Privat-Verkäufern mit einem derartigen Sortiment an Neuware kauft man einfach nicht. Aber auch ein angeblicher Privat-Verkäufer muss liefern, was er verkauft hat. Tut er das nicht, muss er mit ner Anzeige rechnen.
Vielleicht bewegt ihn ja die Anzeige oder die Vorladung der Polizei dazu, den Artikel zu versenden oder wenigstens das Geld zurückzuzahlen. Wenn nicht, dann kannst du ihn immer noch verklagen. Dabei läufst Du aber Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn beim Verkäufer nichts zu holen ist.