29-04-2019 18:06
Hallo,
schön doof, aber da habe ich wohl zu gutgläubig gehandelt und Ware verschickt, obwohl die Dame noch nicht bezahlt hatte...sie hatte es bei ebay makiert... aber dabei blieb es dann auch.
Nun habe ich sie einige Mal angeschrieben, über Ebay einen Fall eröffnet, aber die gute Dame regt sich nicht.
Da es sich hier für mich als private Verkäuferin um knapp 35€ handelt, mag ich das nicht so einfach abhaken so nach dem Motto pP.
Hat noch jemand einen Tipp, wie ich verfahren kann (außer bei der Dame vorbei zu fahren ca. 300 Km von mir)?
Liebe Grüße
Ilka
Also im BGB gibt es das Kaufvertragsrecht, was bei Verkäufen zwischen Privaten gilt. Da kannst Du alles nachlesen. Und dann genau danach handeln!
@das_i_tuepfelchen
Um Aussicht auf Begleichung des Mahnbescheides zu haben, sollte der Versand aber sendungsverfolgt gewesen sein, da du sonst nicht beweisen kannst, dass die Ware ankam, bzw. überhaupt verschickt wurde.