27-02-2013 09:39
Moin Leute,
regelmäßig haben wir das Problem das Warensendungen "auf" statt "in" unserem Briefkasten liegen.
Zwar entspricht unser Briefkasten der Norm "DIN EN 13724" aber leider halten sich Händler und Privatverkäufer nicht an die Packmaße oder AGB der Post.
Wäre alles kein Problem "wenn" wir nicht an einer Hauptstraße wohnen würden und 10m von einer Bushaltestelle entfernt. Natürlich sehen viele die auf unserem Briefkasten liegende Warensendungen und urplötzlich sind sie verschwunden.
Ärgerlich für uns und auch für den Versender.
Aber wen nimmt man in die Haftung? Versender, der die Ware in eine Unpassende Verpackung gepackt hat? Post die die Verpackungsgröße bei der Annahme nicht geprüft hat?
Den Briefzusteller der die 3m bis zur Haustür nicht schafft um sie dort Blicksicher zu hinterlegen obwohl er auf den Umstand hingewiesen wurde?
wenn die Sendungen nicht den Anforderungen des Versandunternehmens entsprechen, nehmen die diese erst gar nicht an
Warensendungen dürfen nun einmal deutlich dicker sein, als dein Briefkastenschlitz durchläßt
vereinbare einen "Garagenvertrag" mit dem Zustelldienst (Ablage an eine von 3. Personen unzugängliche STelle
Alternativ eine andere Lieferanschrift oder nutze den Service der Packstation
ärgerlich für den Verkäufer, wenn deine Zustellmöglichkeit derart "brisant" ist 😞