Weit entfernter Käufer, obwohl kein Versand, sondern nur Abholung.
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am 06-12-2017 12:48 - zuletzt bearbeitet am 06-12-2017 12:58 von pat
Liebe ebay-Community,
Der Käufer meiner Musik-Anlage lebt weit weg (München), obwohl ich explizit nur Abholung (Bonn) in meinem Angebot angegeben hatte.
Auf meine Mails antwortet der Käufer lieder nicht. Ich hatte erklärt, dass, falls er die Anlage nicht abholen lassen kann, Versandkosten nachzuzahlen sind.
Jetzt hat er ohgne auf meine Mail zu reagieren den reinen Kaufpreis überwiesen.
Wie sollte ich in dieser Situation am besten vorgehen?
Soll ich den Käufer melden, oder das Geld sofort zurücksenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
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@chrisatgermany schrieb:Liebe ebay-Community,
Der Käufer meiner Musik-Anlage lebt weit weg (München), obwohl ich explizit nur Abholung (Bonn) in meinem Angebot angegeben hatte.
Auf meine Mails antwortet der Käufer lieder nicht. Ich hatte erklärt, dass, falls er die Anlage nicht abholen lassen kann, Versandkosten nachzuzahlen sind.
Jetzt hat er ohgne auf meine Mail zu reagieren den reinen Kaufpreis überwiesen.
Wie sollte ich in dieser Situation am besten vorgehen?
Soll ich den Käufer melden, oder das Geld sofort zurücksenden?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Servus @chrisatgermany
Du hast da einen Bieter mit einer einzigen Bewertung.
Hat er wirklich überwiesen und nicht mit Paypal gezahlt,
ist das ja immerhin etwas.
Abholung und Paypal ist in Kombination überflüssig.
Überweisung auch...
Bei Abholung empfehle ich Kleinanzeigen.
Das für den nächsten Verkauf...hilft jetzt ja nichts.
Grundschüler (Siehe Studie zur Lesefähigkeit) werden groß....
und lesen dann auch nicht besser.
Die Nutzung von Smartphones beim Kaufen auf Ebay ist ebenfalls nicht förderlich,
wenn es um das vollumfängliche Erfassen aller relevanten Fakten geht.
Ich würde nun jede Möglichkeit zur Kontaktaufnahme suchen
und ihm - ob er antwortet oder nicht - mitteilen,
dass der Deal nur per Abholung geht.
So war es auch angegeben.
Für ihn heißt das: Zahlen allein genügt nicht.
Entgegennehmen bzw. Abholen sind Teil des Vertrags...
ohne die erfüllt er seinen Teil nicht.
Ich würde dabei eine datierte Frist zur Erfüllung setzen
und bis zu diesem Termin mehrere Abholtermine vorschlagen.
Einen Nichtzahlerfall sehe ich hier nicht,
also würde ich ihm einen Abbruch anbieten bzw. anbieten,
dass er um einen Abbruch ersuchen kann.
Einen entsprechenden Link wirst Du wohl mitliefern müssen,
weil der vermutlich keine Ahnung hat,
wie der Hase hier läuft.