19-12-2016 14:35 - bearbeitet 19-12-2016 14:38
Hallo zusammen!
Ich habe in einem ebay-Shop einen Artikel gefunden, der mir gefällt, zusätzlich wird in dem Shop mit 'alle Artikel inkl. Versandkosten' geworben. Zugeschlagen und zwei Artikel bestellt.
Blöderweise nicht richtig hingeschaut, den der Abzug von 7,90 € Versandkostenpauschale bezog sich nur auf den 2. Artikel (Sammelversand), einmal wurde die Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt; zu schnell geklickt, per PayPal gekauft, so weit, so schlecht...
Verkäufer kontaktiert, den Fehler geschildert, Antwort:
Screenshot erstellt und Verkäufer nochmals angeschrieben, Antwort:
Ich würde das ja auf sich bewenden lassen (Fehler können immer mal passieren und dieser wurde immerhin eingestanden),
aber nach mehreren Tagen hat sich da immer noch nichts getan und es wird immer noch mit 'alle Artikel inkl. Versandkosten' geworben:
Dank & Gruß
Dirk
Hallo @dirkgawe
Ich habe es mal so gelernt, das der Käufer einen Anspruch auf eine Leistung zu den angepriesenen Konditionen hat,
auch wenn diese irrtümlich falsch ausgelobt wurden (offensichtliche Irrtümer ausgenommen);
gelten im Internet andere Regeln?
Also das ist mir so nicht geläufig. Dem Händler steht online wie offline das Recht zur Anfechtung mittles Irrtumserklärung nach §119 zu.
Handelt es sich um eine unwahre Angabe in der Werbung, welche nach § 4 UWG unzulässig ist?
Wäre für Dich mehr nur relevant, wenn Du Mitbewerber wärst.
Also ich würde das an Deiner Stelle gepflegt abhaken. Bei manchen Händlern dauert eine Korrektur halt länger. Letztendlich macht sich der VK ja selbst keinen Gefallen.
Viele Grüße!