24-04-2017 11:32
Hallo Leute
Ich habe eine Bewertung Neutral beurteilt und jetzt kommt eine Rechtsabteilung .
Ich soll dir Bewertung ändern in positiv , was aber eigentlich Nötigung ist
mfg
Manch ein eBay-Kunde möchte auf diese Weise eine blütenweiße Weste erhalten.
Wenn Du die Bewertung nachvollziehbar und belegbar als nicht positiv bewertest, kannst Du der Sache mit der Rechtsabteilung des Käufers sehr gelassen entgegensehen.
Solltest Du aber z.B. beschriebene Eigenschaften oder Mängel hinterher negativ auslegen, mit den angegebenen Versandkosten oder trotz eventuell beschriebener längerer Bearbeitungs- und/oder Versanddauer nun mit einem Male nicht mehr einverstanden sein und dies in der Bewertung zum Ausdruck bringen, dann wäre Deine Bewertung in der Tat anfechtbar.
Denn die in der Artikelbeschreibung oder den Angaben zum Versand gemachten Angaben wirst Du ja gelesen haben und hast Dich somit bei Gebotsabgabe oder Kauf damit einverstanden erklärt.
Dies hinterher anders zu bewerten wäre eben unsachlich und somit angreifbar.
Alles andere wäre jedoch Bewertungserpressung, welche man bei eBay melden könnte.