25-02-2013 20:10
Schönen Guten Abend, seit letzter Woche habe ich ein Problem mit einem Käufer.
Dieser meldete einen Problemfall bei ebay mit der Begründung, ich würde nicht auf Mails reagieren(hat nur eine Mail am gleichen Tag geschickt)und der Artikel wäre gefälscht.
Es handelt sich hierbei um ein Eau de Toilette, welches nicht gefälscht war. Ich fragte daraufhin was er denn zu beanstanden hätte nach über 5 Wochen und als Antwort kam, dass er allergisch auf das Parfüm reagiert hätte und es daraufhin bei Douglas umtauschen wollte. Dort teilte man ihm angeblich mit, dass es sich um einen Tester bzw eine Fälschung handeln würde. Komisch finde ich, dass er zu Douglas gegangen ist, denn ich habe nie behauptet, dass ich es dort gekauft habe und man geht doch nicht einfach in einen x-beliebigen Laden und versucht etwas zu tauschen.
Ebay meint nun, dass mir nur 3 Möglichkeiten bleiben.
1. Ich erstatte den vollen Kaufpreis
2. Ich erstatte einen Teilbetrag
3. Ich melde einen Problemfall und muss die Echtheit des Eau de Toilettes beweisen.
Gibt es denn gar nichts was ich tun kann, damit es zu meinen Gunsten ausfällt? Ich weiß ja auch nicht, ob der Käufer mittlerweile irgendwas anderes in den Flakon gefüllt hat und benutzt wurde es ja auch.
In dem Angebot habe ich Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen...vielleicht hilft das ja weiter?
Es wäre wirklich sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, denn Probleme dieser Art hatte ich noch nie.
Vielen Dank im voraus
Hallo, geh in dein PP Konto-Konfliktlösungen- dort müßtest du einen Fall finden.
Du mußt unbedingt in diesem PP Fall antworten. Das ist ganz wichtig.
Hier der Link von PP:
Schreibe PP an, mit Angabe der Transaktions-Nr und erkläre das Problem und das du vermutest, das der Käuferschutz ausgenutzt wird.
Deine K informierst du darüber, das du Anzeige wegen Betrux stellen wirst.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Ja? Ab zum Anwalt.
Es gibt schon anhängige Verfahren gegen PP, näheres ist aber noch nicht bekannt.
PP kann bis zu 180 Tage dein Konto einfrieren.
Und so weit ich weiß, nicht nur den Betrag, den deine K bezahlt hat, sondern komplett.
Ohne gerichtl. Titel ist das eigentlich nicht möglich.
Aber, es ist ja eine Bank in Belgien.
Sowas passiert ja meistens am Freitag o. am WE, ,so das man sich erstmal bis Montagmorgen ärgern muß, ohne konkret etwas unternehmen zu können.
Werde Mo sofort aktiv.
Parallel kannst du bei Ebay einen Fall eröffnen, das du befürchtest, das dein K den Käuferschutz mißbraucxx. Dies Option gibt es- Kundenservice- dort findest du alles weitere.
Das kannst du heute schon erledigen.
Ich würde jetzt alle Register ziehen.
LG und toi toi ete210
| Betreff | Hilfreich |
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