02-08-2012 21:14
Ich finde es sehr merkwürdig, wie man sich hier über das Vorgehen von ovp-vernichter2012 echauffiert.
Mal abgesehen davon, dass der Bewertungsverkauf lt. Grundsätzen nicht erlaubt ist, tragen Bewertungsmanipulationen nicht gerade zur Sicherheit, der Plattform bei. Sie täuschen Seriösität vor, wo evtl. gar keine ist.
Das ist nichts anderes als Pappenverkauf und dafür gab es lange Zeit einen eigenen Thread, um auf solche Angebote aufmerksam zu machen und, wenn Ebay mal wieder nicht reagiert, um Schutzkäufe zu tätigen. Der Ablauf war nicht anders als hier. So ein Thread fehlt ebenso wie der Pinklinerthread, wo man sowas melden konnte. Auf die Meldungen über den Button im Angebot reagiert Ebay selten und wenn dann mit enormer Verzögerung.
Bei Pappen wurden solche Schutzkäufe und Bewertungen beklatscht. Bei Manipulationen ist es mit mal Denuzination?
Auch wenn ein Bewertungsverkauf evtl. kein Betrug im strafrechtlichem Sinne ist, es ist Täuschung und damit unehrlich und moralisch nicht vertretbar.
grimmi ...
Bei den Pappenverkäufen wurden Käufer oftmals um mehrere hundert Euro betuppert weil eine verschleierte und undurchsichtige Ab verfasst wurde der ahnungslose und nicht genau lesende User auf den Leim gegangen sind .
Hier liegt doch der Fall ein wenig anders .
Jeder der die Ab liest weiß was er kauft . Ob erlaubt oder nicht . Betrugsabsicht kann ich da jedenfalls nicht erkennen .
Und wenn sich dann hier sogenannte Forenhelfer brüsten was sie doch Gutes für Ebay und ihr Ego getan haben finde ich das schon ein wenig daneben .
Für mich ist das böswilliges Bieten und gehört nach den so oft zitierten Ebay Grundsätzen bestraft .
Genauso bestraft wie es jeden anderen Ebayer treffen würde .
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