Wenn man ein Parfum ersteigert, welches unter "Neuer Artikel,... aber B-Ware etc...." steht, muss man davon ausgehen, dass es sich um ein gefälschtes Parfum handelt, das wurde mir von der Polizei persönlich so gesagt. "Es wird dann sehr sehr schwierig, den Verkäufer zu fassen". Man wird auch völlig alleingelassen von, so in meinem Fall, der Firma Chanel, die keine Angaben zu einem gefälschten Parfum gibt, welches nicht in einer Drogerie oder Kosmetikhandel ersteigert wurde. Es interessiert dann Firma Chanel wirklich überhaupt nicht. Bei den meisten Betrügern kann man auch nicht mit Paypal bezahlen um so den Verkäuferschutz zu nutzen. Und Ebay kann einem dann auch nicht helfen, einen Fall braucht man da gar nicht zu öffnen es ist sinnlos, man bekommt das Geld nicht mehr zurück. Zudem muss man sich noch von den dreisten Verkäufern beschimpfen lassen, dass man schwere Beschuldigungen gegen sie erhebt. Selbst einen Rechtsanwalt zu nehmen ist sinnlos, wegen des Streitwertes, sind die Gebühren einfach zu hoch. Was noch dazukommt, bei den Parfümerien bekommt man keine Auskunft darüber, ob das Parfum gefälscht ist oder nicht, dort dürfen die Verkäufer keine Angaben machen, sonst können sie sich strafbar machen. So wie es scheint kann "frei, frech und fröhlich" gefälschte Ware verkauft werden und man wird leider völlig alleingelassen mit seinem ersteigertem gefälschten Parfum. Sowie in meinem Fall von Coco Chanel Mademoiselle, Ebay, der Polizei und dem Rechtsanwalt.
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